Zitat von respice finem
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Das ist eine andere "Sportart": Bei Urheberrechtsverletzungen geht es oft um die Frage, ob ein
urheberrechtlich geschütztes Werk "plagiiert" worden ist oder nicht.
Da werden dann oft Entscheidungen aufgrund von "Ähnlichkeit" getroffen:
- eine Melodie ist der anderen (zu) "ähnlich"
- Eine Software X enthält "zuviel" gemeinsamen Code mit einer Software Y
Werke aus Kunst und Literatur (auch Software) sind m.E. grundsätzlich urheberrechtlich geschützt,
d.h. sie dürfen u.a. nicht unerwünscht vervielfältigt werden.
Nicht selten ist so etwas nicht "scharf" entscheidbar, dann einigt man sich z.B. auf
Ausgleichszahlungen.
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