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Welchen preisgünstigen, sehr guten alten Verstärker kaufen

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    AW: Welchen preisgünstigen, sehr guten alten Verstärker kaufen

    Zitat von ruedi01 Beitrag anzeigen
    ...welchen?

    Gruß

    RD
    Marantz CD14

    damals übrigens auch gebraucht gekauft

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      AW: Welchen preisgünstigen, sehr guten alten Verstärker kaufen

      Es geht eigentlich nicht darum, dass altes Zeugs irgendwann mal kaputt geht. Bei altem Zeugs kann es passieren, dass es nach dem Eintreffen beim Kunden absolut einwandfrei funktioniert, nach einigen Wochen aber abkaggt. In diesem Fall hast Du als Käufer eben Pech gehabt, denn irgenwelche Ansprüche gegen den Käufer (wenn es von Privat ist!) hast Du nicht. Das nennt sich Haftungssausschluss und muss bei einem Verkauf m.W. vom Verkäufer explizit angegeben werden.

      Bei Gebrauchtkauf von einem Händler sieht es anders aus, der muss Gewährleistung geben (Haftungsausschluss ist nicht), m.W. ein Jahr bei Gebrauchtware.

      Gruß

      RD

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        AW: Welchen preisgünstigen, sehr guten alten Verstärker kaufen

        Zitat von respice finem Beitrag anzeigen
        Bei allem Respekt für die Rechtslage, wenn man es auf die Spitze treibt, wird am Ende jeder eher alles "wegwerfen" als es gebraucht anzubieten. Ich bin so weit, daß ich nur noch, wenn überhaupt, verschenke, wenn es dann "krepiert" ist es halt so...
        Die Rechtslage ist genau dazu da, unehrlichen Verkäufern, statt klein beizugeben, eins auf die Finger zu kloppen, damit sie vor einer Wiederholungstat abgeschreckt werden und Käufer sich wieder sicherer fühlen können. Das Dumme ist nur, die meisten reingelegten Käufer machen keine Anzeige und strengen auch kein zivilrechtliches Verfahren an. Wozu auch noch Anzeige? Ist eh für die Katz. Die Staatsanwaltschaften behandeln kleinpreisige Betrügereien so, dass dann ein Schreiben kommt, in dem steht: Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit und Mangel an öffentlichem Interesse.

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          AW: Welchen preisgünstigen, sehr guten alten Verstärker kaufen

          Zitat von Idefixle Beitrag anzeigen
          Marantz CD14

          damals übrigens auch gebraucht gekauft
          Schönes Ding, erinnert optisch etwas an meinen Nakamichi CD Player 4. Den habe ich auch in silber.

          Wenn ich mir nochmal einen gebrauchten CD-Spieler zulegen würde, dann den Philips CD 880. Aber der ist recht schwer zu bekommen und wenn dann (zu) teuer.

          Gruß

          RD

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            AW: Welchen preisgünstigen, sehr guten alten Verstärker kaufen

            Zitat von ruedi01 Beitrag anzeigen
            Es geht eigentlich nicht darum, dass altes Zeugs irgendwann mal kaputt geht. Bei altem Zeugs kann es passieren, dass es nach dem Eintreffen beim Kunden absolut einwandfrei funktioniert, nach einigen Wochen aber abkaggt. In diesem Fall hast Du als Käufer eben Pech gehabt, denn irgenwelche Ansprüche gegen den Käufer (wenn es von Privat ist!) hast Du nicht. Das nennt sich Haftungssausschluss und muss bei einem Verkauf m.W. vom Verkäufer explizit angegeben werden.

            Bei Gebrauchtkauf von einem Händler sieht es anders aus, der muss Gewährleistung geben (Haftungsausschluss ist nicht), m.W. ein Jahr bei Gebrauchtware.

            Gruß

            RD
            Ja das ist logisch, in diesem Fall hat man als Käufer von privaten Verkäufern natürlich keine Gewährleistung. Anders ist es, wenn Ware beim Käufer defekt ankommt. Er öffnet das Paket, und es trifft ihn der Schlag. So in etwa.

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              AW: Welchen preisgünstigen, sehr guten alten Verstärker kaufen

              Zitat von Idefixle Beitrag anzeigen
              Die Rechtslage ist genau dazu da, unehrlichen Verkäufern, statt klein beizugeben, eins auf die Finger zu kloppen, damit sie vor einer Wiederholungstat abgeschreckt werden und Käufer sich wieder sicherer fühlen können. Das Dumme ist nur, die meisten reingelegten Käufer machen keine Anzeige und strengen auch kein zivilrechtliches Verfahren an. Wozu auch noch Anzeige? Ist eh für die Katz. Die Staatsanwaltschaften behandeln kleinpreisige Betrügereien so, dass dann ein Schreiben kommt, in dem steht: Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit und Mangel an öffentlichem Interesse.
              Ein Vertragsverstoß wie z.B. ein verschwiegener Mangel ist keine Straftat, da hat der Staatsanwalt also nichts mit zu tun. Erst wenn man dem Verkäufer gewerbsmäßigen Betrug nachweisen kann, dann wird was straftrechtlich relevantes draus.

              Gruß

              RD

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                AW: Welchen preisgünstigen, sehr guten alten Verstärker kaufen

                Zitat von ruedi01 Beitrag anzeigen
                Ein Vertragsverstoß wie z.B. ein verschwiegener Mangel ist keine Straftat, da hat der Staatsanwalt also nichts mit zu tun.


                Gruß

                RD
                Im Ernst?? Aus meiner Sicht ist das Betrug. Und wenn der VK statt den Defekt zu erwähnen, einen Artikel ohne Defekt vortäuscht, ist das aus meiner Sicht Vortäuschung falscher Tatsachen und strafbar.

                Nun ja, wenn das so stimmt, wie Du schreibst, muss man sich nicht wundern, warum es so viele Betrügereien bei Onlinekäufen gibt.

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                  AW: Welchen preisgünstigen, sehr guten alten Verstärker kaufen

                  Zitat von Idefixle Beitrag anzeigen
                  ...Geringfügigkeit und Mangel an öffentlichem Interesse.
                  Einerseits verständlich, andererseits ist das schleichender Sittenverfall, aber lassen wir das lieber, führt wieder zum falschen Thema... Jedenfalls bleibe ich für mich bei der Taktik, neu beschaffen, alt verschenken (und dann meist Defektes, an den der's herrichten kann). Ich bin aber sowieso nicht der Retro-Käufer, außer manchmal bei meinen Sportgeräten Da habe ich wohl Glück gehabt, alles bestens.
                  Glauben ist gut, Wissen ist besser, wer lernen will, lernt.
                  Wer lieber glaubt, darf glauben - volenti non fit iniuria.

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                    AW: Welchen preisgünstigen, sehr guten alten Verstärker kaufen

                    Anders ist es, wenn Ware beim Käufer defekt ankommt. Er öffnet das Paket, und es trifft ihn der Schlag. So in etwa.
                    Wenn ein (offensichtlicher) Transportschden vorliegt, dann guckst Du als Käufer erstmal in die Röhre. Außer Du kannst dem Verkäufer oder dem Transporteur mangelnde Sorgfalt nachweisen, was schwierig werden dürfte in der Praxis. Wie geschrieben, Warenschuld ist Holschuld, das Transportrisiko geht zu Lasten des Käufers. Grundsätzlich.

                    Die einzige Chance, die man als Käufer hat, ist die Verweigerung der Annahme des Paketes. Wenn z.B. ein offensichtlicher Transportschaden am Paket erkennbar ist, würde ich das tun, das ist ein legitimes Recht des Käufers.

                    Im Ernst?? Aus meiner Sicht ist das Betrug. Und wenn der VK statt den Defekt zu erwähnen, einen Artikel ohne Defekt vortäuscht, ist das aus meiner Sicht Vortäuschung falscher Tatsachen und strafbar.
                    Ja, ist nicht grundsätzlich strafbar, ist eine privatrechtliche Angelegenheit, dafür gibt es das BGB.

                    Gruß

                    RD

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                      AW: Welchen preisgünstigen, sehr guten alten Verstärker kaufen

                      [QUOTE=ruedi01;438138]Wenn ein (offensichtlicher) Transportschden vorliegt, dann guckst Du als Käufer erstmal in die Röhre. Außer Du kannst dem Verkäufer oder dem Transporteur mangelnde Sorgfalt nachweisen, was schwierig werden dürfte in der Praxis. Wie geschrieben, Warenschuld ist Holschuld, das Transportrisiko geht zu Lasten des Käufers. Grundsätzlich.


                      Gruß

                      RD[/QUOTE
                      Dann habe ich diesmal im Fall des defekt angekommenen Verstärkersvermutlich nur reines Glück gehabt, dass das Versandunternehmen den Schaden (der Schaden der defekten Lautsprecherkanäle) als Transportschaden anerkannt und übernommen hat. Ich habe nicht damit gerechnet. Aus meiner Sicht war die Ware vom Verkäufer zu gering ausgepolstert. Und genauso habe ich es fotografiert und die Fotos ans Versandunternehmen geschickt. Trotzdem hat es den Schaden übernommen.

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                        AW: Welchen preisgünstigen, sehr guten alten Verstärker kaufen

                        Zitat von ruedi01 Beitrag anzeigen

                        Ja, ist nicht grundsätzlich strafbar, ist eine privatrechtliche Angelegenheit, dafür gibt es das BGB.

                        Gruß

                        RD
                        Ja aber warum wird man dann in solchen Fällen zur Polizei geschickt?? Dann würde sich das doch erübrigen, oder? Genau in solchen Fällen raten die Online-Marktplätze zur Strafanzeige.

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                          AW: Welchen preisgünstigen, sehr guten alten Verstärker kaufen

                          Das nennt sich "den schwarzen Peter weiterreichen"
                          Glauben ist gut, Wissen ist besser, wer lernen will, lernt.
                          Wer lieber glaubt, darf glauben - volenti non fit iniuria.

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                            AW: Welchen preisgünstigen, sehr guten alten Verstärker kaufen

                            Dann habe ich diesmal im Fall des defekt angekommenen Verstärkersvermutlich nur reines Glück gehabt, dass das Versandunternehmen den Schaden (der Schaden der defekten Lautsprecherkanäle) als Transportschaden anerkannt und übernommen hat.
                            Ja, vermutlich.

                            Ja aber warum wird man dann in solchen Fällen zur Polizei geschickt??
                            Wer schickt Dich denn zur Polizei? Wenn ein offensichtlicher Betrugsversuch vorliegt, Verkäufer verkauft Ware, die nicht vorhanden ist z.B., dann ist die Polizeit der richtige Ansprechpartner. Bei einem verschwiegenen Mangel kann sich der Verkäufer allerdings immer rausreden, Unwissenheit, vergessen usw..

                            Gruß

                            RD

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                              AW: Welchen preisgünstigen, sehr guten alten Verstärker kaufen

                              Zitat von ruedi01 Beitrag anzeigen
                              Ja, vermutlich.


                              Wer schickt Dich denn zur Polizei? Wenn ein offensichtlicher Betrugsversuch vorliegt, Verkäufer verkauft Ware, die nicht vorhanden ist z.B., dann ist die Polizeit der richtige Ansprechpartner. Bei einem verschwiegenen Mangel kann sich der Verkäufer allerdings immer rausreden, Unwissenheit, vergessen usw..

                              Gruß

                              RD
                              Die Online-Gebraucht-Kauf- und Verkaufsmärkte raten das. Sie geben die Empfehlung, dass man zur Polízei gehn und Anzeige erstatten soll, bzw den strafrechtlichen als auch den zivilrechtlichen Weg gehen soll. Beides wird geraten. Stell Dir mal vor, man könnte damit nicht mehr zur Polizei gehn und die Polizei wär nicht mehr zuständig für solche Fälle, dann wär den Onlinebetrügereien sperrangelweit Tür und Tor geöffnet, das wär ein Freifahrschein dafür.

                              Klar können sich die unseriösen Verkäufer rausreden, aber oftmals ist es so, dass sie sich in ihre Lügen verstricken.

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                                AW: Welchen preisgünstigen, sehr guten alten Verstärker kaufen

                                ...kannste ja machen wenn Du willst. Die Beamten werden Dir dann aber erklären, wenn kein offensichtlicher Betrugsversuch vorliegt, dass sie nicht zuständig sind.

                                Gruß

                                RD

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