AW: Wieder mal ein bisschen HiFi-Voodoo
Da der Sinn der Positivkontrolle darin besteht, sicherzustellen, dass unter _Testbedingungen_ ausreichende Empfindlichkeit besteht (vulgo, das der Test funktioniert und das testet, was er testen soll), kann irgendetwas "unverblindet" gehörtes, doch offensichtlich keine Positivkontrolle darstellen.
Da du bei dem besagten Versuch Nr.4 ebenfalls anwesend warst, könntest du dir die Frage doch eigentlich selbst beantworten, nicht wahr?
Gleiche Anlage, minimaler zeitlicher Versatz, gleiche Bedingungen wie beim "offenen Hören" usw.
Ebenso könntest du dir die gepostete Tabelle zum Sensoriktest mit unterschiedlichen Protokollen nochmals anschauen.
Wenn man nicht argumentieren möchte, dass selbstverständlich die Wahrnehmungsbeeinflussung durch unterschiedliche Blindtestprotokolle recht groß sein, während selbstverständlich die Wahrnehmungsbeeinflussung durch "offen" oder "verblindet" verschwindend gering ist .........
@Armin75,
Schönes Beispiel für glaubensbedingte Kognitionsverzerrung. ;)
Zitat von schauki
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Da der Sinn der Positivkontrolle darin besteht, sicherzustellen, dass unter _Testbedingungen_ ausreichende Empfindlichkeit besteht (vulgo, das der Test funktioniert und das testet, was er testen soll), kann irgendetwas "unverblindet" gehörtes, doch offensichtlich keine Positivkontrolle darstellen.
Und beim BT (siehe oben) der Hörer nur nicht mehr weiß was spielt.
Also gleiche Anlage, nur minimal zeitlicher Versatz, keine anderen Personen im Raum,...
Oder ist diese Art von Test sowieso grundsätzlich ungeeignet - unverblindet sowohl als verblindet?
Denn "nur" die Verblindung allein darf/kann es ja nicht sein, oder?
mfg
Also gleiche Anlage, nur minimal zeitlicher Versatz, keine anderen Personen im Raum,...
Oder ist diese Art von Test sowieso grundsätzlich ungeeignet - unverblindet sowohl als verblindet?
Denn "nur" die Verblindung allein darf/kann es ja nicht sein, oder?
mfg
Da du bei dem besagten Versuch Nr.4 ebenfalls anwesend warst, könntest du dir die Frage doch eigentlich selbst beantworten, nicht wahr?
Gleiche Anlage, minimaler zeitlicher Versatz, gleiche Bedingungen wie beim "offenen Hören" usw.
Ebenso könntest du dir die gepostete Tabelle zum Sensoriktest mit unterschiedlichen Protokollen nochmals anschauen.
Wenn man nicht argumentieren möchte, dass selbstverständlich die Wahrnehmungsbeeinflussung durch unterschiedliche Blindtestprotokolle recht groß sein, während selbstverständlich die Wahrnehmungsbeeinflussung durch "offen" oder "verblindet" verschwindend gering ist .........
@Armin75,
Zitat von armin75
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Schönes Beispiel für glaubensbedingte Kognitionsverzerrung. ;)
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