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Wer kennt sich in Rechtsfragen aus?

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    #61
    AW: Wer kennt sich in Rechtsfragen aus?

    Zitat von B. Albert Beitrag anzeigen
    Jetzt staune ich wirklich: und ich Dussel dachte, ich würde als Richter nach Gesetz und Recht entscheiden ? Wozu habe ich dann eigentlich studiert und zwei Staatsexamina abgelegt ? War eigentlich verschwendete Zeit ... ach ja, stimmt: du hast ja von guten Richtern gesprochen ...
    ...tja, da kannste mal sehen. Es ist eben vieles nicht eindeutig in der Rechtssprechung. Es gibt immer Argumente dafür und welche dagegen. Der Richter hat nun abzuwägen, welche Interessen schwerer wiegen. Das Recht am eigenen Bild oder das Recht auf die Informationsfreiheit z.B. Da gilt es eine 'weise' Entscheidung zutreffen, einfach ist das nicht. Aber ein guter Richter wird immer alle Argumente bewerten und dann versuchen ein nachvollziehbares Urteil zu fällen.

    Phototipps hat die Sache ziemlich gut erläutert, denke ich.

    Gruß

    RD

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      #62
      AW: Wer kennt sich in Rechtsfragen aus?

      Zitat von ruedi01 Beitrag anzeigen
      .... Es gibt immer Argumente dafür und welche dagegen. Der Richter hat nun abzuwägen, welche Interessen schwerer wiegen. ...
      Der Richter hat zu bestimmen welches "Recht" gilt.
      Und das wiederum macht nicht der Richter, das macht das Parlament/Bundesrat/Nationalrat/...

      Sonst würde ja der Bankräuber dessen Interesse ist ein besseres Leben zu haben viel "schwerer" wiegen als der im Verhältnis geringe Verlust der Bank.
      Nur das Recht sagt - klauen ist verboten.

      B. Albert scheint ja Richter zu sein. Denke diesbezüglich weiß er da schon Bescheid..?

      mfg

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        #63
        AW: Wer kennt sich in Rechtsfragen aus?

        Der Richter hat zu bestimmen welches "Recht" gilt.
        Genau, besser gesagt, er hat zu entscheiden welches Recht in dem speziellen Fall schwerer wiegt. In der Urteilsbegründung wird dann genau erläutert, warum der Richter zu dieser Entscheidung gekommen ist.

        Gruß

        RD

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          #64
          AW: Wer kennt sich in Rechtsfragen aus?

          Zitat von ruedi01 Beitrag anzeigen
          ...Es ist eben vieles nicht eindeutig in der Rechtssprechung. Es gibt immer Argumente dafür und welche dagegen. Der Richter hat nun abzuwägen, welche Interessen schwerer wiegen. Das Recht am eigenen Bild oder das Recht auf die Informationsfreiheit z.B. Da gilt es eine 'weise' Entscheidung zutreffen, einfach ist das nicht. Aber ein guter Richter wird immer alle Argumente bewerten und dann versuchen ein nachvollziehbares Urteil zu fällen.
          OMG, du scheinst es wirklich noch nicht kapiert zu haben: du brauchst mir aber meine Arbeit nicht zu erklären. Ich bin seit über 20 Jahren Richter an deutschem Gericht ... und ich behaupte mal, dass ist eines der wenigen Dinge, von denen ich vll etwas verstehe. Und so wie du dir das vorstellst, entscheiden wir wirklich nicht.

          VG Bernd
          Zuletzt geändert von B. Albert; 17.06.2016, 15:36.

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            #65
            AW: Wer kennt sich in Rechtsfragen aus?

            ...ja schade...wenn Du nicht auch den Menschenverstand in Deine Urteile einfließen lässt, dann triffst Du vermutlich Urteile, die kaum noch vernünftig nachvollziehbar sind. Damit wärst Du ja nicht alleine, wenn man sich die vielen Urteile ansieht, die heute an Deutschen Gerichten so gesprochen werden.

            ...aber irgendwie kann ich mir das bei Dir nicht so recht vorstellen...:G

            Gruß

            RD

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              #66
              AW: Wer kennt sich in Rechtsfragen aus?

              Ich gebe ja zu - ist auch offensichtlich - dass ich von diesem Thema mehr oder weniger nichts verstehe.

              Aber wenn ich mir so manches Urteil vor Augen führe - vor allem bei Gewaltverbrechen - dann zweifle ich sehr an der Rechtsprechung.
              Gruß
              David


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                #67
                AW: Wer kennt sich in Rechtsfragen aus?

                geh bitte, du kannst sicher sein, dass seine theoretische und praktische beschäftigung damit ein wenig tiefer schürft, als diese kurzhändige begreifung.

                nur so viel, jus ist die subsumtion der lebenswirklichkeit unter normen, wobei sich auch normen ändern, aber letztlich, die anzuwendende norm den spielraum beschreibt.

                ich habe als bürger ein "recht" darauf, dass in diesem rahmen rechtssicherheit herrscht.
                das will ich doch schwer hoffen.
                sowas nennt man dann den rechtsstaat, dessen meriten kein vernünftiger mensch bestreiten wird.
                passt ein gesetz nicht zur lebenswirklichkeit, dann ist der gesetzgeber gefragt und nicht der richter.

                die unkenntnis dazu ist weitläufig, gerade bei gewaltverbrechen wird im gesetz relativ fein unterschieden, was der laie alles mord nennt.
                körperverletzung mit todesfolge, tötung auf verlangen, totachlag, mord ... und jedes hat eigens definierte rechtsfolgen.
                und es ist eben lebenswirklichkeit, dass bei abwesenheit einer tötungsabsicht, das keinesfalls mord sein kann und da ist das problem der schuldfähigkeit nicht einmal noch beleuchtet.
                in diesem sinne, wie so oft, von weitem schaut alles fern aus.
                Zuletzt geändert von longueval; 18.06.2016, 08:24.
                ALSregel: besser man kann mehr, als man macht, als man macht mehr, als man kann. (brecht)

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                  #68
                  AW: Wer kennt sich in Rechtsfragen aus?

                  Zitat von DAVID Beitrag anzeigen
                  Ich gebe ja zu - ist auch offensichtlich - dass ich von diesem Thema mehr oder weniger nichts verstehe.

                  Aber wenn ich mir so manches Urteil vor Augen führe - vor allem bei Gewaltverbrechen - dann zweifle ich sehr an der Rechtsprechung.
                  Das liegt zum überwiegenden Teil an einer mangelnden und unvollständigen Berichterstattung. Wenn man alle Hintergründe kennen würde, auch die, die nicht in den Gazetten - aus welchen Gründen auch immer - wiedergegeben werden, dann werden auch zunächst unverständliche Urteile nachvollziehbar.

                  Es bleibt natürlich immer ein Rest, bei dem man sich ernsthaft fragt, wie man so entscheiden kann. Das ist aber - jedenfalls meiner Meinung nach - eine absolute und seltene Ausnahme. Und für solche Fälle gibt es in einem Rechtsstaat ja in der Regel eine "Oberinstanz" die fehlerhafte Urteile korrigieren kann.

                  VG Bernd

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                    #69
                    AW: Wer kennt sich in Rechtsfragen aus?

                    trotzdem will ich nicht bestreiten, dass man manchmal den eindruck gewinnen könnte,
                    dass vor dem gesetz alle hilfsarbeiter gleich sind .....

                    aber das ist wieder eine andere geschichte
                    ALSregel: besser man kann mehr, als man macht, als man macht mehr, als man kann. (brecht)

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                      #70
                      AW: Wer kennt sich in Rechtsfragen aus?

                      ...Und für solche Fälle gibt es in einem Rechtsstaat ja in der Regel eine "Oberinstanz" die fehlerhafte Urteile korrigieren kann.
                      ...und die kann genau so 'daneben' liegen wie die vorgehenden Instanzen. Unfehlbarkeit gibt nun es mal auch bei Richtern nicht.

                      Es ist doch so, jeder Richter hat bei der Bemessung des Strafmaßes einen Spielraum. Es heißt doch immer wieder, dass bei Straftaten eine Strafe von - bis verhängt werden kann. Der Richter muss nun unter Berücksichtigung aller Umstände (Motivation für die Tat, diverse Begleitumstände, charakterliche Ausprägung des Angeklagten, Sozialisierbarkeit des Angeklagten usw., usf.) festlegen, welche Strafe gerechtfertigt (und gerecht) ist. Das alles steht in keinem Gesetz, da gibt es vielleicht Richtlinien aber am Ende muss der Richter seinen Menschenverstand nutzen um zu einem - für alle! - gerechten Urteil zu kommen.

                      Einen sehr krassen Fehlentscheid der Deutschen Justiz kann man sehr gut am Fall Gustl Mollath erkennen. Dieser sehr unbequeme Mensch ist einfach für verrückt und gemeingefährlich erklärt worden, das war ja viel einfacher als ihm einen echten Rechtsbruch nachzuweisen, und für über sieben Jahre, wie man heute weiß, grundlos in die Klapse geschickt worden.

                      Bei Prvatrecht ist es oft noch viel schwerer. Da gibt es selten eine absolut eindeutige juristische Bewertung. Wie schon gesagt, da treffen fast immer verschiedene Interessen gegeneinander an. Diese müssen mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften abgeglichen werden.

                      Gruß

                      RD

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                        #71
                        AW: Wer kennt sich in Rechtsfragen aus?

                        der richter begutachtet nicht, ob einer einen sprung in der schüssel hat.
                        du kritisierst in dem fall nicht den richter, sondern das gutachterunwesen. der richter hat zwar freie beweiswürdigung, aber er muss die ablehnung eines gutachtens begründen können bzw. nach beweislage entscheiden.
                        er ermittelt auch nicht. zusammengefasst stellt sich also die frage, wer war der trottel, der richter oder der anwalt, oder der staatsanwalt?
                        eines hab ich aber schon auch erfahren über den fall, so ganz sauber tickt der nicht, ich verweise auf reifenstechen usw.
                        ob die einweisung rechtswidrig war, kann ICH nicht beurteilen. auf alle fälle ist es aber fragwürdig, ist es schon letztinstanzlich entschieden? ich kenn den fall nur am rande.
                        ALSregel: besser man kann mehr, als man macht, als man macht mehr, als man kann. (brecht)

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                          #72
                          AW: Wer kennt sich in Rechtsfragen aus?

                          der richter begutachtet nicht, ob einer einen sprung in der schüssel hat.
                          Na klar, kann er ja auch nicht, er ist ja kein Psychologe.

                          du kritisierst in dem fall nicht den richter, sondern das gutachterunwesen. der richter hat zwar freie beweiswürdigung, aber er muss die ablehnung eines gutachtens begründen können bzw. nach beweislage entscheiden.
                          Genau! Und gerade in dem von mir genannten Fall gibt es eine 'unheilige' Allianz zwischen dem Gericht und dem Gutachter. Wenn ich die Medienberichte richtig verstanden habe.

                          er ermittelt auch nicht. zusammengefasst stellt sich also die frage, wer war der trottel, der richter oder der anwalt, oder der staatsanwalt?
                          Klar spielen da noch andere Personen mit und man kann mit einiger Sicherheit sagen, dass Mollaths Anwalt ein ziemlicher Versager gewesen sein muss.

                          eines hab ich aber schon auch erfahren über den fall, so ganz sauber tickt der nicht, ich verweise auf reifenstechen usw.
                          Wenn alle wegen Reifenzerstechens und ähnlichem Groben Unfugs für Jahre in der Klapse landen würden, dann wären unsere Straßen längst entvölkert und wir hätten riesige Irrenanstalten mit Millionen von Insassen.

                          ob die einweisung rechtswidrig war, kann ICH nicht beurteilen. auf alle fälle ist es aber fragwürdig, ist es schon letztinstanzlich entschieden?
                          Ich habe das nicht mehr so genau in meiner Erinnerung aber so viel ich noch weiß ist Herr Mollath voll rehabilitiert worden und seine Einweisung in die Geschlossene wurde als Fehlentscheidung bewertet. Auch seine Vorwürfe gegen die Bank seiner Frau (ich glaube das war die Hypo-Vereinsbank) bzgl. Beihilfe zur Steuerhinterziehung haben sich im nachhinein als richtig herausgestellt.

                          Gruß

                          RD
                          Zuletzt geändert von ruedi01; 18.06.2016, 09:29.

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                            #73
                            AW: Wer kennt sich in Rechtsfragen aus?

                            dir ist aber schon klar, dass da rechtlich einiges unbeantwortet ist. im deutschen recht kenn ich mich noch weniger aus als in unserem.
                            der herr ist meiner bescheidenen meinung nach, einigen anklagen mit seiner einweisung entkommen
                            verdachtslagen:
                            nötigung
                            "wenn du nicht zu mir zurück kommst ... kommt das an die presse"
                            sachbeschädigung
                            gefährliche drohung
                            usw.

                            was alles nicht beschönigen soll, dass 7 jahre gugelhupf dazu in keinem verhältnis stehen, wobei ich mir natürlich kein urteil zutraue, ob der herr querulant ein neurotiker oder psychopath ist. was nämlich der punktus knackus ist.
                            dass da was mächtig schief gelaufen ist, steht außer frage.
                            ich hab diesbezüglich auch schon wilde sachen erlebt als verfahrenssachwalter bei einem freund, der besachwaltet wurde, was aber von der nächsten instanz aufgehoben wurde.
                            nur schuld war der gutachter, die junge richterin war überfordert.
                            der gutachter hat die alkoholentzugserscheinungen meines freundes, trotz meiner vorinformation für einen manischen schub gehalten. der gegengutachter hat das dann in der luft zerrissen, der ertinstanzlichen richterin war das, um es vorsichtig auszudrücken, zu hoch, die dame war intellektuell ein wenig plafondiert, ihre begründung, dass er ja trotzdem manisch wäre auch wenn das vom alk käme ....
                            frage nicht, wie lange die aufhebung gedauert hat, ich hab 2 jahre damit herumgeschissen.
                            das ganze hat dazu geführt, dass der freund wieder zu saufen begann und sich binnen 3er jahre zu tode soff.
                            grrrrrr.
                            in österreich ist sucht kein rechtsgrund für eine besachwaltung, wenn der betroffene damit nicht einverstanden ist.
                            ALSregel: besser man kann mehr, als man macht, als man macht mehr, als man kann. (brecht)

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                              #74
                              AW: Wer kennt sich in Rechtsfragen aus?

                              Ja, das ist natürlich immer eine Gradwanderung und das Beispiel mit deinem Freund zeigt deutlich, in solchen Fällen braucht es einen Richter mit gesundem Verstand. Denn der muss am Ende entscheiden welchem Gutachten er (mehr) Glauben schenken kann.

                              Was den Herrn Mollath betrifft, nach diversen Aussagen von Leuten, die ihn kennen und mit ihm zu tun hatten ist er ein sehr unangenehmer Mensch. Das rechtfertigt aber keinesfalls ihn als bekloppt und gemeingefährlich einzustufen. Abschließend vielleicht noch das:

                              Dass die Schwarzgeldvorwürfe nicht umfassend gerichtlich untersucht wurden, führte zudem zu Spekulationen, Mollath sei Opfer einer Intrige zur Vertuschung dieser Vorgänge geworden. Insbesondere, da ein 2012 öffentlich gewordener Revisionsbericht der Bank Unregelmäßigkeiten feststellte, die Mollaths Vorwürfe teilweise bestätigten....
                              Im Februar 2006 erging aufgrund des Gutachtens, das Mollath als gemeingefährlich einstufte, ein Beschluss zu seiner einstweiligen Unterbringung. ... und nach Ablehnung von Anträgen von Mollaths Verteidiger Gerhard Strate wie auch der Staatsanwaltschaft Regensburg auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens im Juli 2013 durch das Landgericht Regensburg, ordnete am 6. August 2013 das Oberlandesgericht Nürnberg nach Beschwerden beider Seiten die Wiederaufnahme des Verfahrens an.[10] Mit der Anordnung des Wiederaufnahmeverfahrens verlor das im Jahr 2006 ergangene Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth seine Rechtskraft, wodurch auch die Rechtsgrundlage für Mollaths Unterbringung entfiel, sodass er freizulassen war.
                              Quelle: Wikipedia.

                              Vorsichtig formuliert kann man sagen, dass ein unangenehmer Beigeschmack bleibt. Sollte da ein 'gefährlicher' Kritiker mundtod gemacht werden?!?

                              Dieses Beispiel bestätigt meine Vermutung, dass es letztendlich genau darum ging und dass das von 'ganz oben' kommt:



                              Soviel zur Unabhängigkeit unserer Gerichte und unserer Richter...

                              Gruß

                              RD

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                                #75
                                AW: Wer kennt sich in Rechtsfragen aus?

                                Zitat von DAVID Beitrag anzeigen
                                Aber wenn ich mir so manches Urteil vor Augen führe - vor allem bei Gewaltverbrechen - dann zweifle ich sehr an der Rechtsprechung.
                                Es wird leider oft übersehen, dass nicht nur die Rechte und Interessen des Opfers zu berücksichtigen sind, sondern in gleichem Maße auch die des Täters. Das gerade ist es ja, was unseren Rechtsstaat ausmacht, sonst würde einem Gewaltverbrecher "sofort die Rübe abgehackt" werden.

                                Edit: Zugegeben, das ist aus Sicht der Angehörigen der Opfer schwer einzusehen.
                                Zuletzt geändert von Gast; 18.06.2016, 13:44. Grund: unseren Rechtsstaat

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