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Copter + Privatsphäre..
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AW: Copter + Privatsphäre..
Miss Merkel zeigt aber gute Nerven!:BGruß
David
WEBSEITE HiFiAKTIV: Klick mich
Einen "Audio-Laien" erkennt man daran, dass er sich viel mehr mit Audiokomponenten beschäftigt als mit Raumakustik, LS-Aufstellung und Hörplatzwahl.
Auch Personen, die noch wenig Wissen auf diesem Gebiet haben, oder solche, die Rat und Hinweise von Erfahrenen suchen, sind hier richtig.
Meine Auffassung von seriösen Vergleichstests: Klick mich - Die bisherigen Testergebnisse: Klick mich - Private Anlage: Klick mich - Wann gefällt mir ein Musikstück? - Klick mich
Grundsätzlich: Behauptungen die mir bedenklich erscheinen, glaube ich nur, wenn sie messtechnisch nachvollziehbar sind und wenn sie mir in Form eines verblindeten Vergleichs bewiesen werden konnten.
Eine Bitte an Alle: nicht ganze (noch dazu große) Beiträge zitieren und darunter einen kurzen Kommentar schreiben! Besser (beispielsweise): "Volle Zustimmung zu Beitrag 37".
Wichtig: zumindest versuchen, beim Thema bleiben!
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AW: Copter + Privatsphäre..
Zitat von DAVID Beitrag anzeigenMiss Merkel zeigt aber gute Nerven!:B
seliges Deutschland
das ist wie bei den Kindern...
wer nicht weiß in welcher Gefahr er schwebt...
das wird die nächste Herausforderung für die Sicherheitsbehörden..
und es wird sich zeigen, dass der Sicherheistapparat überfordert ist...
mfG.
AndreasZuletzt geändert von debonoo; 10.10.2015, 12:11.
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AW: Copter + Privatsphäre..
wenn aber das erste Mal - irgendwo - eine Bombe hochgeht, sicher nicht mehr...
Fast schon ein Wunder, dass man so etwas in Form eines Terroranschlages noch nicht gehört hat.
Oder doch?Gruß
David
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Einen "Audio-Laien" erkennt man daran, dass er sich viel mehr mit Audiokomponenten beschäftigt als mit Raumakustik, LS-Aufstellung und Hörplatzwahl.
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AW: Copter + Privatsphäre..
wie ist das mit den Funkfrequenzen..?!
kann man die generell stören..?!
Zugabe: https://www.youtube.com/watch?v=eLe8vR92TaU
LG, dB
*) Funkfrequenzen stören ist strengstens verboten !!!don't
panic
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AW: Copter + Privatsphäre..
Es ist zu befürchten, dass es dadurch zu einer "neuen Form des Terrorismus" kommt. Keiner muss sich dafür mehr in die Luft sprengen, man muss dazu kein Fahrzeug mehr unerkannt wo hinbringen, so eine Drohne kommt schneller daher als man schauen kann - und schon kracht es. Alles ferngesteuert bzw. vorprogrammiert.
Sich davor zu schützen, wird schwierig sein.:JGruß
David
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Unregistriert
AW: Copter + Privatsphäre..
Mich wundert immer wieder, daß man so etwas ganz legal erwerben und besitzen kann/darf. Keiner macht sich scheinbar Gedanken, der Gesetzgeber müßte es eigentlich, was man damit anstellen kann. In den Händen eines Spinners oder gar Terroristen hat David das schon richtig beschrieben.
Nicht anders war es damals bei den PC's. Die Kopierfunktion für CD's funktioniert ganz einfach und wunderbar, nur dürfen dürft Ihr nicht! Ein Witz !!! Es "merkelt" irgendwo im Gebälk...dieses unsinnigen Systems.
Viele Grüße vom Punktstrahler
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Unregistriert
AW: Copter + Privatsphäre..
Die Behörden sind machtlos bzw völlig überfordert, wie an diesem Beispiel erkennt : https://www.youtube.com/watch?v=FAJ7-ynu9NQ
Das Video der Straftat wurde sogar in der Abendschau ausgestrahlt und es gab offenbar keine Konsequenzen...
Spätestens wenn der erste Rettungshubschrauber o.ä. in der Stadt crasht wegen so einem Ding werden die Leute hoffentlich wachgerüttelt.
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Unregistriert
AW: Copter + Privatsphäre..
... in Deutschland ist es wie folgt geregelt:
Kann mir mein Nachbar den Überflug seines Grundstücks verbieten?
Der Eigentümer hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, die Unterlassung von Beeinträchtigungen seines Grundstücks zu fordern. Dies gilt nach herrschender Meinung unter den Juristen auch für den Luftraum darüber. Allerdings hat er "luftverkehrsrechtlich ordnungsgemäße Überflüge" zu dulden. Dies dürfte jedoch nicht für den auf geringer Höhe erfolgenden geräuschvollen Einflug von privaten Drohnen auf das Grundstück gelten. Insbesondere in den Fällen, in denen die Drohne zudem noch eine Kamera an Bord hat, dürfte davon auszugehen sein, dass darin eine Beeinträchtigung des Eigentums und der Privatsphäre zu sehen ist, die der Grundbesitzer verbieten kann.
Wie sieht es aus, wenn ich diese Bilder im Internet veröffentlichen will?
Anders sieht die Rechtslage aus, wenn ich die Bilder im Internet oder an anderer Stelle öffentlich zugänglich mache. Normalerweise gilt zwar bei Aufnahmen von Gebäuden oder dauerhaft öffentlich ausgestellten Kunstwerken die Panoramafreiheit. Danach darf ein Foto eines an einer öffentlichen Straße oder einem öffentlichen Platz stehenden Bauwerks verbreitet werden, wenn es sich auf die Ansicht beschränkt, die von der Straße oder dem Platz aus zu sehen ist.
Nicht erlaubt ist das Veröffentlichen von Bildern mit der Rückseite oder dem Innenhof des Gebäudes. Für Luftaufnahmen hat dies der Bundesgerichtshof 2003 in seinem "Hundertwasser-Haus"-Urteil damals noch für Hubschrauber präzisiert (Az. I ZR 192/00). Danach gilt bei solchen Bildern die Panoramafreiheit nicht, da diese Teile des Gebäudes zeigen, die von dem Weg, der Straße oder dem Platz aus nicht zu sehen sind. Zudem besteht Einigkeit darüber, dass dieses Aufnahmerecht auch dann nicht anwendbar sein soll, wenn für die Erstellung der Aufnahme Hilfsmittel verwendet werden, wozu auch Flugkörper gehören. Wer also Luftaufnahmen ohne die Zustimmung des Rechteinhabers veröffentlicht, riskiert dabei eine teure Abmahnung.
...
Es interessiert in diesem Fall den David nicht, ob er über das Grundstück des Nachbarn hinwegfliegen darf, aber sollte der Nachbar den Copter vom Himmel holen, dann .... :D
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AW: Copter + Privatsphäre..
Sagen wir so: ein "ernstzunehmender Copter" (also kein 40 Euro Spielzeug, bei ca. 1.000 Euro fängt so etwas an) gehört in verantwortungsvolle Hände.
Und die habe ich. :E:
Gruß
David
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Auch Personen, die noch wenig Wissen auf diesem Gebiet haben, oder solche, die Rat und Hinweise von Erfahrenen suchen, sind hier richtig.
Meine Auffassung von seriösen Vergleichstests: Klick mich - Die bisherigen Testergebnisse: Klick mich - Private Anlage: Klick mich - Wann gefällt mir ein Musikstück? - Klick mich
Grundsätzlich: Behauptungen die mir bedenklich erscheinen, glaube ich nur, wenn sie messtechnisch nachvollziehbar sind und wenn sie mir in Form eines verblindeten Vergleichs bewiesen werden konnten.
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AW: Copter + Privatsphäre..
Der Eigentümer hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, die Unterlassung von Beeinträchtigungen seines Grundstücks zu fordern. Dies gilt nach herrschender Meinung unter den Juristen auch für den Luftraum darüber. Allerdings hat er "luftverkehrsrechtlich ordnungsgemäße Überflüge" zu dulden. Dies dürfte jedoch nicht für den auf geringer Höhe erfolgenden geräuschvollen Einflug von privaten Drohnen auf das Grundstück gelten. Insbesondere in den Fällen, in denen die Drohne zudem noch eine Kamera an Bord hat, dürfte davon auszugehen sein, dass darin eine Beeinträchtigung des Eigentums und der Privatsphäre zu sehen ist, die der Grundbesitzer verbieten kann.
Leichter wird es, wenn Fotos oder Videos vom Überflug in irgend einer Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Sollten Personen darauf eindeutig identifizierbar sein, dürfte es klar sein aber wenn es sich um Großaufnahmen handelt auf denen keine weiteren Details sichtbar sind können solche Fotos genauso veröffentlicht werden, wie jede andere Aufnahme (z.B. von Smartphones) in der Öffentlichkeit auch auf denen Teile von Privatgrundstücken zu sehen sind. Konkret, die Aufnahmen, die David hier in seinem Privat-Thread von Nachbargrundstücken gezeigt hat, dürften keinen Anlass zu einer Klage bieten.
Gruß
RD
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AW: Copter + Privatsphäre..
Zitat von ruedi01 Beitrag anzeigenKonkret, die Aufnahmen, die David hier in seinem Privat-Thread von Nachbargrundstücken gezeigt hat, dürften keinen Anlass zu einer Klage bieten.
Bei anderen Foren muss man sich zumindest anmelden um Beiträge lesen zu können. Das ist hier nicht der Fall.
So privat also nun auch wieder nicht. Auch die Auflösung von Google ist z.B. um einiges schlechter.
Zuletzt geändert von Leo1; 11.10.2015, 10:12.Viele Grüsse Leo
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