ein liter öl verschmutzt eine million liter wasser. (leicht übertrieben).
Und wo soll das viele Öl denn herkommen bei einem normalen PKW? Wenn der Motor mal lecken sollte, dann sind das ein paar Tröpfchen die da auf den Garagenboden (aus Beton!) schlabbern. Die wische ich weg und gut ist.
Mit der gleichen Logik müsste jeder Straßengulli einen Ölabscheider besitzen. Was da an Öl aus undichten Motoren an viel befahrenen Straßen zusammenkommt und dann auch noch durch Regen in den Gulli abfließt dürfte wesentlich größere Ausmaße annehmen. In meiner Garage dagegen regnet es eher selten und ein Gulli findet sich da auch nicht. Da kann also nix in die Umwelt gelangen. Nullo, nada, niente...
Da meine Garage derzeit anderen Zwecken dient, vorrübergehend, stelle ich meinen Koffer meist auf dem Hof oder sogar auf meiner Wiese ab. Auch das ist natürlich legal bei uns, warum auch nicht, mein Motor, mein Getriebe und mein Bremskreislauf sind dicht...anderenfalls würden TÜV oder Dekra auch keine Plakette vergeben.
Feuerbeschau hatte ich schon mehrere, noch nie kam wer auf die Idee, sich meine Garage anzuschauen.
Desweiteten: ich bastle nie an Autos herum, somit kein Werkzeug und kein Öl.
ich zahle keine feuerversicherung, weil mein haus hat noch nie gebrannt ...
wär ähnlich logisch
Kann man nicht vergleichen, weil "brennen tut's schnell". Aber Öl aus einem PKW und in der Menge dass es gefährlich wird? Nicht im Traum!
Beitrag #377 von Rudi
Genau so ist es. Immer werden unterschiedliche Maßstäbe angelegt, weiß der Geier warum.
Gruß
David
WEBSEITE HiFiAKTIV: Klick mich Einen "Audio-Laien" erkennt man daran, dass er sich viel mehr mit Audiokomponenten beschäftigt als mit Raumakustik, LS-Aufstellung und Hörplatzwahl. Auch Personen, die noch wenig Wissen auf diesem Gebiet haben, oder solche, die Rat und Hinweise von Erfahrenen suchen, sind hier richtig. Meine Auffassung von seriösen Vergleichstests:Klick mich - Die bisherigen Testergebnisse:Klick mich - Private Anlage: Klick mich - Wann gefällt mir ein Musikstück? - Klick mich Grundsätzlich: Behauptungen die mir bedenklich erscheinen, glaube ich nur, wenn sie messtechnisch nachvollziehbar sind und wenn sie mir in Form eines verblindeten Vergleichs bewiesen werden konnten. Eine Bitte an Alle: nicht ganze (noch dazu große) Beiträge zitieren und darunter einen kurzen Kommentar schreiben! Besser (beispielsweise): "Volle Zustimmung zu Beitrag 37". Wichtig: zumindest versuchen, beim Thema bleiben!
Mit der gleichen Logik müsste jeder Straßengulli einen Ölabscheider besitzen.
Was da an Öl aus undichten Motoren an viel befahrenen Straßen zusammenkommt
und dann auch noch durch Regen in den Gulli abfließt
dürfte wesentlich größere Ausmaße annehmen.
Kann man nicht vergleichen, weil "brennen tut's schnell". Aber Öl aus einem PKW und in der Menge dass es gefährlich wird? Nicht im Traum!
So ist es. Selbst wenn alles ausfließen sollte (Loch in Ölwanne, Ablaßschraube ab) wären das bei einem durchschnittlichen PKW - nicht das was Dezi hat - so drei bis maximal sechs Liter, also maximal gerade ein halber Putzeimer voll. Das verteilt sich auf den Boden. Mit Ölbindestreu ist das Ruckzuck fest und kann weggefegt werden.
Ich kann mich erinnern mein Vater hatte früher einen Sack davon in der Garage. Damals (60er, 70er Jahre) haben die Autos aber auch teilweise übel geleckt. Sowas gibt es heute nicht mehr (bessere Dichtungen). Meiner ist nach jetzt rund 11 Jahren immer noch trocken wie ein Martini.
Desweiteten: ich bastle nie an Autos herum, somit kein Werkzeug und kein Öl.
Na ja, ich fülle schon mal einen halben Liter Öl nach. Dabei achte ich aber peinlich darauf, dass nicht ein Tropfen daneben geht.
wenn der gesetzgeber sich aufrafft, eine regelung zu treffen, dann gilt sie. und aus. man kann doch nicht die realität so überdehnen, dass man verlangen könnte, die behörde solle eine einzelfallprüfung durchführen. ich halte die umweltschutzbestimmungen für sinnvoll. dann müssen sie auch eingehalten werden und eine argumentation" aber ich ..." ist total daneben, weil in gesamtschau sachfremd.
überspitzt argumentiert, das gesetz zur strafbarkeit der nötigung gilt auch für alle und die annahme vor dem gesetz wären nur alle hilfsarbeiter gleich, ein unsinn.
ich habe sogar in der 200 jahre alten remise einen betonboden mit ölabscheider eingebaut (obwohl ich nicht müsste), weil ich es für durchaus sinnvoll halte. tritt ein notfall ein, hab ich es richtig gemacht und bin froh. ich muss das wasser aus dem brunnen ja selbst trinken.
oö bauordnung
"§ 52
Fußböden von Stellplätzen
(1) Die Fußböden in Garagen müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Die Verwendung anderer Baustoffe ist zulässig, wenn vom Standpunkt des Brandschutzes keine Bedenken dagegen bestehen.
(2) Die Fußböden müssen flüssigkeits- und öldicht und im übrigen so ausgebildet sein, daß brennbare Flüssigkeiten nicht nach außen oder in nicht zur Garage gehörende Räume sowie in tiefer liegende Geschoße abfließen können.
(3) Bodenabläufe sind nur über geeignete Abscheider zulässig. Die Abscheider sind regelmäßig zu entleeren, ohne Verwendung emulgierender Mittel zu reinigen und stets funktionsfähig zu halten."
jetzt kannst argumentieren "ja aber bei mir kommt das wasser ohnehin aus der wasserleitung "
Zuletzt geändert von longueval; 06.05.2018, 09:35.
ALSregel: besser man kann mehr, als man macht, als man macht mehr, als man kann. (brecht)
das gilt für den neubau und jede bauliche änderung.
wie es bei euch in der sankt eiermark geregelt ist, weiß ich nicht.
wassersammler mit ölabscheider kriegst in jedem baumarkt ums kleine geld und ich halte sowas für äußerst sinnvoll.
im übrigen bist haftbar, wenn was passiert, kannst den feuerwehreinsatz zum leerpumpen der sammelstränge und das abtragen verseuchten materials bezahlen und alle anderen folgekosten. viel glück damit.
Zuletzt geändert von longueval; 06.05.2018, 09:59.
ALSregel: besser man kann mehr, als man macht, als man macht mehr, als man kann. (brecht)
Ich habe meine Vette in einer Mietgarage stehen - im ehemaligen Dorfbauernhof eines leider schon verstorbenen Freundes. Sechs Einzelgaragen/Lagerräume und Stellplätze in einem großen Stadel mit zwei Etagen sind vermietet. Bei der Feuerbeschau (wegen Neuübernahme) war nur eine Garage OK - meine. Die hat als einzige über die ganze Torbreite eine Auffangrinne mit dem vorgeschriebenen Volumen, einen Feuerlöscher und eine ausreichende Be- und Entlüftung. Ein Lagerregal, die Zweitbereifung und ein Werkzeugwagen wurden toleriert - ein großer Karton voll Putzlappen nicht. Alle anderen Autos mussten binnen drei Wochen raus. Inzwischen durften die Tore nicht mehr geschlossen werden. Jetzt sind die ehemaligen Garagen als Lagerräume für gewisse Materialien vermietet. Auf Empfehlung gibt es neuerdings auch Feuermelder ... und nach drei Wochen wurde kontrolliert. Eine alte österreichische Redewendung (K&K ?) lautet: ''Vurschrift iss Vurschrift.'' ... aber Revoluzzer hat es halt schon immer gegeben. ....
Wenn ich schon eine Grube in der Garage hätte, würde ich sie beibehalten. Ein Bodengefälle Richtung Tor ohne Auffangrinne würde ich auch sein lassen. Das kann im Fall einer Beanstandung teuer werden - ein Rückbau oder nachträgliche Einbauten nach den neuesten Bestimmungen sind sicher nicht lustig. ....
Unsere Garagen (Selbstbau) wurden nach der Fertigstellung amtlich abgenommen, das war vor über 50 Jahren. Danach hat es nie wieder eine amtliche Beschau gegeben.
Geändert haben wir seit dem ein neues Dach, das alte Wellbetondach war nach rund 40 Jahren an einigen Stellen undicht geworden. Da ist dann ein Flachdach mit Bitumenbahnen draufgekommen. Und die Tore sind fast zeitgleich durch neue ersetzt worden.
Einen Öl-/Fettabscheider brauchst Du nur wenn die Auffanggrube/-rinne ans öffentliche Kanalnetz angeschlossen ist. Mein Garagen Vermieter hat z.B. einen Sammelkanal mit Abscheider - nur sind halt nicht alle Garagen ausgestattet/angeschlossen. Eine geschlossene Sammelgrube setzt keinen Abscheider voraus. ....
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