Zitat von Hifiaktiv
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Da bleibt immer eine Restunsicherheit für eine der beiden möglichen Fehlerarten, was sich mit dem Beweisgedanken nicht verträgt.
Zu welch abstrusen Anforderungen es dann kommen kann, hatte ich vorhin beschrieben.
Übrigens hätte dir mE die Schilderung der "Ausredenlage" bezüglich des "Versuch 4" mehr zu denken geben müssen, aber die "Verdrängunsmechanismen" helfen halt auch hier ;) und so wurd stattdessen ein echter "strawman" ausgepackt.
Gruß
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