AW: Was ist das allerbeste Automobil?
Ich hatte doch dargelegt, dass der deutsche Autofahrer schon jetzt mehr zahlt als der durchschnittliche Autofahrer in Ö. Aber wie auch immer, diese Art der Ungleichheit interessierte und interessiert die EU nicht. Hat sie auch nicht zu interessieren.
Gegen die Steuerpolitik eines anderen Landes kann man nicht klagen!
D kann ja aus Gründen der Ungleichbehandlung auch nicht gegen die niedrigere Mineralölsteuer in Ö bei der EU klagen. Genauso wenig können andere Länder nicht gegen eine Absenkung der KFZ-Steuer in D bei der EU klagen. Das geht der EU nichts an. Jedes Land kann seine eigene Steuerpolitik machen, denn sie betrifft ja nur die Inländer. Nur wenn ein Land Auflagen für Ausländer macht gilt das Gleichheitsprinzip in der EU. Wird eine Maut als GEBÜHR erhoben dann eben für alle incl. Inländer. Kommt die Maut in D, müssen auch die deutschen Autofahrer sie bezahlen. So ist der Stand der Dinge.
Daher wird eine Klage gegen D bezüglich der Maut mangels Rechtsgrundlage auch keine Chance haben. Ansonsten würde es ja bedeuten, dass die EU bestimmen kann welche Steuer nach welchen Regeln ein Bürger in dem jeweiligen Land zu zahlen hat. Und die KFZ-Steuer ist einfach nur eine Steuer wie Kapitalertragssteuer, Grunderwerbssteuer, Einkommenssteuer, Vermögenssteuer, Umsatzsteuer, Mineralölsteuer, usw.
Und wenn ein Staat zu der Erkenntnis kommt (aus welchen Gründen auch immer), dass eine bestimmte Bevölkerungsgruppe in seinem Land zu stark oder auch zu gering belastet ist, so kann er zur Anpassung eine Steuerkorrektur vornehmen.
Zitat von longueval
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Gegen die Steuerpolitik eines anderen Landes kann man nicht klagen!
D kann ja aus Gründen der Ungleichbehandlung auch nicht gegen die niedrigere Mineralölsteuer in Ö bei der EU klagen. Genauso wenig können andere Länder nicht gegen eine Absenkung der KFZ-Steuer in D bei der EU klagen. Das geht der EU nichts an. Jedes Land kann seine eigene Steuerpolitik machen, denn sie betrifft ja nur die Inländer. Nur wenn ein Land Auflagen für Ausländer macht gilt das Gleichheitsprinzip in der EU. Wird eine Maut als GEBÜHR erhoben dann eben für alle incl. Inländer. Kommt die Maut in D, müssen auch die deutschen Autofahrer sie bezahlen. So ist der Stand der Dinge.
Daher wird eine Klage gegen D bezüglich der Maut mangels Rechtsgrundlage auch keine Chance haben. Ansonsten würde es ja bedeuten, dass die EU bestimmen kann welche Steuer nach welchen Regeln ein Bürger in dem jeweiligen Land zu zahlen hat. Und die KFZ-Steuer ist einfach nur eine Steuer wie Kapitalertragssteuer, Grunderwerbssteuer, Einkommenssteuer, Vermögenssteuer, Umsatzsteuer, Mineralölsteuer, usw.
Und wenn ein Staat zu der Erkenntnis kommt (aus welchen Gründen auch immer), dass eine bestimmte Bevölkerungsgruppe in seinem Land zu stark oder auch zu gering belastet ist, so kann er zur Anpassung eine Steuerkorrektur vornehmen.
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