AW: Was ist das allerbeste Automobil?
StVO, §5, Absatz 2:
Als wesentlich höhere Geschwindigkeit wird von den Gerichten eine Geschwindigkeitsdifferenz von 20 km/h angesehen.
Wenn du nun einen LKW mit nur 100 km/h überholst und der LKW die üblichen 90 km/h fährt, so ist die Geschwindigkeitsdifferenz nur 10 km/h. Da du ja deine Geschwindigkeit bei Bedarf noch weiter reduzierst, ist die Geschwindigkeitsdifferenz ja noch geringer. Somit ist das ein klarer Verstoß gegen die StVO, welcher laut Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld und einem Punkt belohnt wird.
In deinem letzten Beitrag hast du nichts von Nötigung geschrieben sondern nur von Hupe und Lichthupe und genau das ist in Deutschland erlaubt um die Überholabsicht anzukündigen.
StVO, §5, Absatz 5:
Was natürlich nicht erlaubt ist, ist Dauer-Hupe oder -Lichthupe. Aber wenn dich der Fahrer hinter dir auf diese Weise nötigt, ist das kein Grund, ihn auch zu nötigen?
Für solch ein Verhalten habe ich 0 Verständnis, sowohl für das eines Dränglers aber auch nicht für dein Verhalten. Der Straßenverkehr ist kein Ort für solche Egospielchen.
Gruß
Uwe
StVO, §5, Absatz 2:
Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
Wenn du nun einen LKW mit nur 100 km/h überholst und der LKW die üblichen 90 km/h fährt, so ist die Geschwindigkeitsdifferenz nur 10 km/h. Da du ja deine Geschwindigkeit bei Bedarf noch weiter reduzierst, ist die Geschwindigkeitsdifferenz ja noch geringer. Somit ist das ein klarer Verstoß gegen die StVO, welcher laut Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld und einem Punkt belohnt wird.
Zitat von Pinzga
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StVO, §5, Absatz 5:
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.
Für solch ein Verhalten habe ich 0 Verständnis, sowohl für das eines Dränglers aber auch nicht für dein Verhalten. Der Straßenverkehr ist kein Ort für solche Egospielchen.
Gruß
Uwe
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