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Welchen preisgünstigen, sehr guten alten Verstärker kaufen

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    AW: Welchen preisgünstigen, sehr guten alten Verstärker kaufen

    Zitat von ruedi01 Beitrag anzeigen
    ...kannste ja machen wenn Du willst. Die Beamten werden Dir dann aber erklären, wenn kein offensichtlicher Betrugsversuch vorliegt, dass sie nicht zuständig sind.

    Gruß

    RD
    Bisher haben sie jede meiner Anzeigen aufgenommen. Einmal wollte ich sogar nur zu einem Fall eine Beratung haben, keine Anzeige machen, da hat der Polizist darauf bestanden, den Fall aufzunehmen, denn da ihm die Sache nun bekannt sei, müsse er das aufnehmen.

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      AW: Welchen preisgünstigen, sehr guten alten Verstärker kaufen

      ...ich weiß ja nicht was das für Anzeigen waren. Aber in dem von Dir hier geschilderten Fall, wenn die Versicherung nicht gezahlt hätte, dann hätte Dich die Polizei sicher abgewiesen.

      Gruß

      RD

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        AW: Welchen preisgünstigen, sehr guten alten Verstärker kaufen

        Zitat von ruedi01 Beitrag anzeigen
        ...ich weiß ja nicht was das für Anzeigen waren. Aber in dem von Dir hier geschilderten Fall, wenn die Versicherung nicht gezahlt hätte, dann hätte Dich die Polizei sicher abgewiesen.

        Gruß

        RD
        Nein, da ich zuvor schon mit der Polizei gesprochen hatte. Da ich aber einen Transportschaden gemeldet habe, musste das erst abgewartet werden. Da war an dem Gerät ja noch der andere Schaden, der keinesfalls von einem Transport herrühren konnte und durchaus Berechtigung zu einer Anzeige gegeben hat.

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          AW: Welchen preisgünstigen, sehr guten alten Verstärker kaufen

          Ein arglistig verschwiegener Mangel, um mehr als das handelt es sich hier nicht, ist keine Sache für den Staatsanwalt.

          Gruß

          RD

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            AW: Welchen preisgünstigen, sehr guten alten Verstärker kaufen

            Zitat von ruedi01 Beitrag anzeigen
            Ein arglistig verschwiegener Mangel, um mehr als das handelt es sich hier nicht, ist keine Sache für den Staatsanwalt.

            Gruß

            RD
            Ich habe hierzu folgendes gefunden:
            "Anders als im Strafrecht (Betrug, § 263 StGB) erfordert der Tatbestand der arglistigen Täuschung (§ 123 BGB) keine durch die Täuschungshandlung verursachte Schädigung des Vermögens eines anderen; es genügt, wenn die Täuschung einen Irrtum des Erklärenden hervorgerufen und dadurch seinen Entschluss zur Willenserklärung beeinflusst hat, wobei es ausreicht, wenn die Täuschungshandlung eine von mehreren Ursachen für die Beeinflussung der Entschließung ist." (Quelle: https://www.deutsche-anwaltshotline....che-taeuschung)

            Das verstehe ich so, dass wenn jedoch ein anderer durch die arglistige Täuschung eine Schädigung seines Vermögens erleidet (so wie das auch in meinem Fall als Geschädigte gewesen ist) sieht die Sache anders aus, denn dann handelt es sich um Betrug und fällt unter das Strafrecht. Dann ist die Staatsanwaltschaft sehr wohl zuständig.

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              AW: Welchen preisgünstigen, sehr guten alten Verstärker kaufen

              Da begibst Du Dich auf dünnes Eis. Das ist was für Rechtsverdreher. Für den Vorwurf des Betruges bedarf es den Tatbestand des Vorsatzes. Dann weise das im konkreten Fall mal nach, dürfte schwierig werden.

              Gruß

              RD

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                AW: Welchen preisgünstigen, sehr guten alten Verstärker kaufen

                Zitat von ruedi01 Beitrag anzeigen
                Da begibst Du Dich auf dünnes Eis. Das ist was für Rechtsverdreher. Für den Vorwurf des Betruges bedarf es den Tatbestand des Vorsatzes. Dann weise das im konkreten Fall mal nach, dürfte schwierig werden.

                Gruß

                RD
                wie gesagt, wenn da nicht was dran wäre, dass es doch ins Strafrecht fällt, würde einem die Polizei bei jedem erlittenen Schaden durch Betrug, den man zur Anzeige bringen will, gleich wieder nach Hause schicken. Nach meiner Rechtsauffassung und meinem Empfinden für Recht und Unrecht kann das gar nicht sein und kann ich das gar nicht glauben, denn dann wären Betrügereien bei Onlinekäufen ja Tür und Tor geöffnet, ohne dass man diejenigen strafrechtlich belangen kann.

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                  AW: Welchen preisgünstigen, sehr guten alten Verstärker kaufen

                  ...es geht nicht um Dein oder mein Rechtsempfinden....:X

                  Gruß

                  RD

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                    AW: Welchen preisgünstigen, sehr guten alten Verstärker kaufen

                    Man kann es verkomplizieren, wie man will, am Ende gilt, was schon die Römer wussten: Caveat emptor.
                    Glauben ist gut, Wissen ist besser, wer lernen will, lernt.
                    Wer lieber glaubt, darf glauben - volenti non fit iniuria.

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                      AW: Welchen preisgünstigen, sehr guten alten Verstärker kaufen

                      ...sowieso...:M

                      Gruß

                      RD

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                        AW: Welchen preisgünstigen, sehr guten alten Verstärker kaufen

                        "Gestandene" :B :C Juristen unter sich!

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                          AW: Welchen preisgünstigen, sehr guten alten Verstärker kaufen

                          ...yo. Für einen Diplomkaufmann gehört das BGB, insbesondere das Schuldrecht praktisch zum täglichen Brot.:M

                          Gruß

                          RD

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                            AW: Welchen preisgünstigen, sehr guten alten Verstärker kaufen



                            Folglich muss ein Gerät voll funktionsfähig sein, oder der Mangel muss vertraglich festgehalten sein.

                            Auch wenn die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde, darf ein Mangel nicht absichtlich verschwiegen werden. Wurde im Thread bereits thematisiert (arglistige Täuschung).
                            Wann ist die Sachmängelhaftung korrekt ausgeschlossen?
                            Wenn das im Anzeigentext steht?
                            Antwort: Nein, denn das ist nur eine Anpreisung und kein Angebot.
                            Eine Anpreisung richtet sich an die Allgemeinheit, ein Angebot richtet sich dagegen an eine bestimmte Person.
                            Wenn der Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht im Kaufvertrag (Angebot an eine bestimmte Person und Annahme durch die bestimmte Person) vereinbart wurde, dann gilt er nicht, weil er nicht Vertragsbestandteil ist.
                            Der Vertrag kann unterschiedlich zustande kommen, schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln (schlüssiges Handeln). Z.B. Angebot und dann Annahme des Angebotes durch Zahlung und Entgegennahme des Vertragsgegenstandes.
                            Kommt es zum Streit, dann zählt vorrangig das, was beweisbar ist, denn auf die Ehrlichkeit des Vertragspartners vor Gericht braucht man eher nicht zu hoffen.
                            Man braucht also entweder einen gültigen schriftlichen Vertrag, oder bei einem mündlichen Vertrag, Zeugen, möglichst solche, die ausreichende Glaubwürdigkeit genießen.


                            Für den so genannten Handelskauf, also den Kaufvertrag an dem zumindest auf einer Seite ein Kaufmann im Sinne von §§ 1 ff. HGB (Handelsgesetzbuch) beteiligt ist, sehen die §§ 373 ff. HGB besondere und zum Teil vom BGB abweichende Vorschriften vor.

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                              AW: Welchen preisgünstigen, sehr guten alten Verstärker kaufen

                              Ich habe sicher schon EUR 1000.- in den Sand gesetzt..

                              ist mir egal, Leer Geld...

                              Lehrgeld...

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                                AW: Welchen preisgünstigen, sehr guten alten Verstärker kaufen

                                ...ich bin jetzt was das ganze Neue Internetrecht betrifft nicht mehr ganz auf dem Laufenden, ist schon eine Weile her wo ich das alles lernen musste.

                                Wenn der Verkäufer eventuell vorhandene Sachmängel benennt, also klar darauf hinweist, dass die Funktion gestört ist, dann hat der Käufer dies beim Vertragsabschluss akzeptiert und kann diese Mängel nicht mehr reklamieren. Am besten der Verkäufer verkauft die Ware ausdrücklich als Bastelgerät. Dann ist er aus der Haftung raus, wenn der Zustand der Ware ansonsten den Beschreibungen entspricht...und ganz wichtig am Ende immer den Haftungsausschluss machen.

                                Gruß

                                RD
                                Zuletzt geändert von ruedi01; 18.07.2020, 11:02.

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