Hallo @ All.
Ich wusste ja schon ewig, wir Rheinland- Pfälzer sind irgendwie schon speziell.
Neues aus der Anstalt:
Die Möglichkeit, sich nach dem Tod als Schallplatte "weiterleben" zu lassen – also die Asche eines Verstorbenen in eine bespielbare Vinylplatte pressen zu lassen –, ist in Deutschland durch aktuelle Reformen des Bestattungsgesetzes in bestimmten Bundesländern zugänglicher geworden
.
Hier sind die wichtigsten Fakten zur Rechtslage (Stand 2026):
LG
Clara
Ich wusste ja schon ewig, wir Rheinland- Pfälzer sind irgendwie schon speziell.
Neues aus der Anstalt:
Die Möglichkeit, sich nach dem Tod als Schallplatte "weiterleben" zu lassen – also die Asche eines Verstorbenen in eine bespielbare Vinylplatte pressen zu lassen –, ist in Deutschland durch aktuelle Reformen des Bestattungsgesetzes in bestimmten Bundesländern zugänglicher geworden
.
Hier sind die wichtigsten Fakten zur Rechtslage (Stand 2026):
- Neues Bestattungsrecht (Rheinland-Pfalz): Nach einer umfassenden Reform des Bestattungsgesetzes in Rheinland-Pfalz (gültig ab ca. 2025/2026) sind neue, alternative Bestattungsformen erlaubt. Dazu gehört die Möglichkeit, Asche nicht nur auf Friedhöfen zu bestatten, sondern auch in veränderter Form – wie etwa als Gemälde oder Schallplatte – zu bewahren.
- Wegfall des strikten Friedhofszwangs: Das neue Recht erlaubt in bestimmten Fällen, die Asche zur Verwendung in alternativen Formen (wie Vinyl) zu entnehmen, was früher durch den strikten Friedhofszwang in Deutschland untersagt war.
- Voraussetzungen: Die schriftliche Zustimmung des Verstorbenen ist zwingend erforderlich. Es muss klar festgelegt sein, dass eine solche Form der Bestattung gewünscht ist.
- Ursprung der Idee: Die Praxis der "Vinylbestattung" (rest in vinyl) stammt ursprünglich aus Großbritannien.
- Rechtslage in anderen Bundesländern: Während Rheinland-Pfalz hier Vorreiter ist, bleibt der Friedhofszwang in anderen Bundesländern oft noch strenger. Die Regelungen sind Ländersache.
LG
Clara


Kommentar