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    rest in vinyl

    Hallo @ All.

    Ich wusste ja schon ewig, wir Rheinland- Pfälzer sind irgendwie schon speziell.

    Neues aus der Anstalt:

    Die Möglichkeit, sich nach dem Tod als Schallplatte "weiterleben" zu lassen – also die Asche eines Verstorbenen in eine bespielbare Vinylplatte pressen zu lassen –, ist in Deutschland durch aktuelle Reformen des Bestattungsgesetzes in bestimmten Bundesländern zugänglicher geworden
    .
    Hier sind die wichtigsten Fakten zur Rechtslage (Stand 2026):
    • Neues Bestattungsrecht (Rheinland-Pfalz): Nach einer umfassenden Reform des Bestattungsgesetzes in Rheinland-Pfalz (gültig ab ca. 2025/2026) sind neue, alternative Bestattungsformen erlaubt. Dazu gehört die Möglichkeit, Asche nicht nur auf Friedhöfen zu bestatten, sondern auch in veränderter Form – wie etwa als Gemälde oder Schallplatte – zu bewahren.
    • Wegfall des strikten Friedhofszwangs: Das neue Recht erlaubt in bestimmten Fällen, die Asche zur Verwendung in alternativen Formen (wie Vinyl) zu entnehmen, was früher durch den strikten Friedhofszwang in Deutschland untersagt war.
    • Voraussetzungen: Die schriftliche Zustimmung des Verstorbenen ist zwingend erforderlich. Es muss klar festgelegt sein, dass eine solche Form der Bestattung gewünscht ist.
    • Ursprung der Idee: Die Praxis der "Vinylbestattung" (rest in vinyl) stammt ursprünglich aus Großbritannien.
    • Rechtslage in anderen Bundesländern: Während Rheinland-Pfalz hier Vorreiter ist, bleibt der Friedhofszwang in anderen Bundesländern oft noch strenger. Die Regelungen sind Ländersache.
    Zusammenfassend: Das "Weiterleben als Schallplatte" ist durch moderne, liberalere Bestattungsgesetze (insb. in RLP) kein strafbares Unterfangen mehr, sondern eine rechtlich mögliche Form der Bestattungsvorsorge.

    LG
    Clara
    Zuletzt geändert von Clara; 03.03.2026, 13:32.

    #2
    Krass...kann man auch als Vase oder als Kaffeekanne 'weiterleben'?!?

    Gruß

    RD

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      #3
      Ja, die Verarbeitung von Asche Verstorbener zu Kunstobjekten ist in Rheinland-Pfalz (RLP) nach dem neuen Bestattungsgesetz, das am 27. September 2025 in Kraft getreten ist, grundsätzlich möglich. Das Land hat damit eines der liberalsten Bestattungsrechte in Deutschland eingeführt
      .

      Hier sind die wichtigsten Punkte:
      • Erlaubte Formen: Es ist erlaubt, Totenasche in Erinnerungsstücke einzuarbeiten. Dazu zählen Kunstobjekte wie Keramik, künstliche Edelsteine (Diamantbestattung) oder Gemälde.
      • Bestattungsform: Diese Objekte können nach der Verarbeitung zu Hause aufbewahrt werden.
      • Voraussetzung: Der schriftlich hinterlegte letzte Wille des Verstorbenen ist entscheidend.
      • Umfang: Es ist möglich, die Urne zu Hause aufzubewahren oder einen Teil der Asche für die Erinnerungsstücke zu verwenden.
      • Ort der Bestattung: Neben der Aufbewahrung zu Hause ist auch das Verstreuen der Asche außerhalb von Friedhöfen, etwa in Flüssen wie Rhein, Mosel, Lahn und Saar, zulässig.

      Die Neuregelung zielt darauf ab, den Wünschen der Menschen nach alternativen Bestattungsformen und individuellen Erinnerungsmöglichkeiten gerecht zu werden
      .
      LG
      Clara

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        #4
        Welche Platten sind den erlaubt....auch...spiel mir das Lied vom Tod ? oder....wir sind alle kleine Engelein, war immer so.......oder so.
        l.g. werner

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          #5
          Dürfte kein Problem darstellen.

          Die alternativen Bestattungsformen erlauben individuelle Erinnerungsmöglichkeiten, sollte somit alles was mit Kunst zu tun hat erlaubt sein.

          LG
          Clara

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            #6
            Hier hab ich was gefunden, Zitat aus BR so ziemlich am Ende des Textes

            "Auch die Musik kann selbst gewählt werden.
            Was auf die Platte kommt, darf jeder selbst entscheiden. Musikfans können ihre Asche auf ewig mit ihrem Lieblingsalbum verbinden. Man kann aber auch seine Lebensgeschichte oder eigene Musik aufnehmen, um den Hinterbliebenen ein Stück von sich selbst als Erinnerung zu hinterlassen".

            hier der Link dazu

            Nicht Ashes to Ashes, sondern Ashes to Vinyl. Ein Schallplattenpresser aus UK presst die Asche von Toten auf Tonträger. Dem Zündfunk verrät er, für welche Bands er das schon gemacht hat und wie die Asche am Besten zu Geltung kommt.


            LG
            Clara

            ?

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              #7
              Zitat von ruedi01 Beitrag anzeigen
              Krass...kann man auch als Vase oder als Kaffeekanne 'weiterleben'?!?

              Gruß

              RD
              Vielleicht als Bong ? ....
              Transformiert zum Kopfhörernutzer.

              Mac Mini (M4), RME ADI-2 DAC FS , AKG K 812

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