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Lautsprecher Selbstbau: in welche qualitativen Regionen kommt man damit?

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  • dipol-audio
    antwortet
    OK, ich werde mich diesbezügl. weiter informieren ...


    OFF TOPIC:

    Die Wright Brüder und der erste Motorflug:

    This video is essentially my response to various others on youtube who claim that someone other than the Wright Brothers invented the airplane. I specificall...


    (m.E. ein sehr kompetenter Kommentator/Rechercheur, was
    historische Luftfahrt anbelangt)

    In ihrem Patent haben die Wright Brüder übrigens den Motor gar nicht erwähnt ...

    Sie fanden andere Eigenschaften des Flugzeugs wie u.a. Steuerbarkeit offenbar
    ungleich wichtiger.

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  • Paradiser
    antwortet
    Zitat von dipol-audio Beitrag anzeigen
    Paradiser wie ist denn ein Gebrauchsmusterschutz international zu bewerten ?
    Gar nicht. GM und Patente wirken national. Oder regional (wenn das EU Patent in Kraft tritt).

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  • dipol-audio
    antwortet
    Zitat von Paradiser Beitrag anzeigen
    Ein GM macht als Privatmann Sinn, wenn man sich relativ sicher ist, wirklich etwas erfunden zu haben und Geld sparen möchte. Man kann es innerhalb des Prioritätjahrs anbieten, so dass der Käufer weltweit Folgepatente anmelden kann.
    ...
    Paradiser wie ist denn ein Gebrauchsmusterschutz international zu bewerten ?


    (Du hast es teils wohl schon angerissen, eber evt. habe ich es nicht ganz verstanden ...)

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  • dipol-audio
    antwortet
    Zitat von Paradiser Beitrag anzeigen
    ...
    Wer was erfinden will, sollte wissen, was schon erfunden wurde. Das ist nicht einfach.

    Es ist m.E. der wirklich schwierigste Teil:

    Wir leben nicht mehr im Jahr 1920, d.h. vieles wurde inzwischen in vielen Bereichen bereits "beackert".

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  • Paradiser
    antwortet
    Ein GM macht als Privatmann Sinn, wenn man sich relativ sicher ist, wirklich etwas erfunden zu haben und Geld sparen möchte. Man kann es innerhalb des Prioritätjahrs anbieten, so dass der Käufer weltweit Folgepatente anmelden kann.

    Als Firma kann man ein wenig Marktmacht wirken lassen und Wettbewerber (wenigstens ein wenig) verunsichern.

    Der oben genannte Anmelder hat entweder gemerkt, dass die Prüfung Geld kostet, oder er hat eingesehen, dass das Konzept schon bekannt ist und dann wenigstens ein Schutzrecht hat, ohne die Anmeldung zurückgewiesen zu bekommen, wenn er ein GM abzweigt. Hab mir die Unteransprüche nicht angeschaut, vielleicht ist da was dabei.

    ​​​​​​Wer was erfinden will, sollte wissen, was schon erfunden wurde. Das ist nicht einfach.

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  • dipol-audio
    antwortet
    Zitat von Palisanderwolf Beitrag anzeigen

    ...
    Andere Frage:
    Kann ein DIY-er unbegrenzt machen was er will?
    ...

    Für sich privat kann er/sie das m.E. schon.

    Es sei denn, man gefährdet andere oder kommt anderweitig mit dem Gesetz in Konflikt:


    - "ich habe da mal eine Nuklearwaffe nachgebaut"

    - "ich mache mal 'Radioexperimente', die den Empfang in meiner ganzen Stadt stören"

    ... das geht dann natürlich nicht

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  • Palisanderwolf
    antwortet
    Zitat von dipol-audio Beitrag anzeigen


    Paradiser



    Klingt das für Dich nach einer denkbaren/plausiblen Motivation ?
    So, wie Du das erläutert hast, klang es für mich durchaus denkbar, nur daß ich Paradiser zunächst so verstanden hatte, daß weder Prüfung beantragt noch Gebrauchsmuster abgezweigt wurde.. Hatte also das „nicht mal Prüfung beantragt und ein Gebrauchsmuster abgezweigt“ wie ein „nicht mal Prüfung beantragt oder/noch ein Gebrauchsmuster abgezweigt“ gelesen.

    Mir war also nicht ganz klar, wie es letztlich gemeint war, das „Hirnrissige“… mein Problem, aber hat sich erübrigt

    Andere Frage:
    Kann ein DIY-er unbegrenzt machen was er will?

    LG
    Bernd

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  • dipol-audio
    antwortet
    Zitat von Paradiser Beitrag anzeigen
    ...
    Wer ein Gebrauchsmuster auf ein offensichtlich nicht neues Konzept anmeldet, handelt deshalb nicht klug.
    ...

    Jetzt verstehe ich Deine Argumentation/Einschätzung evt. etwas besser.

    Was mich an Deiner zitierten Quelle (s.o.) etwas überrascht, ist diese Aussage:

    "Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die qualitativen Anforderungen an die erfinderische Leistung beim Patent und Gebrauchsmuster gleich hoch sind."

    Das würde - entgegen meines bisherigen Verständnisses (!) - bedeuten:

    Wenn die "Taube auf dem Dach" weggeflogen ist, dann lasse ich (besser) auch den zugehörigen "Spatzen in der Hand" fliegen.

    Doch ("herrjeh"):

    Lässt sich wirklich sämtliche "Lebenswirklichkeit" bei erfinderischen/kreativen Prozessen und deren Ergebnissen
    so klar juristisch abgrenzen/unterscheiden ?

    M.E. "Nein".

    Aber davon - und von den daraus resultierenden Streitigkeiten - leben eben bestimmte Berufsgruppen (Rechtsanwälte, ggf. Patentanwälte).

    Fazit für mich und ggf. Patentanmelder allgemein:

    Nehmt die Recherche dessen "was ist" sehr sehr ernst und setzt Euch damit auseinander ...


    (Das wiederum ist mir nicht neu, sondern war auch zuvor bereits meine Überzeugung:

    Man sollte "technikhistorisch" denken und arbeiten können, wenn man sich in diesem Bereich bewegen möchte.)
    Zuletzt geändert von dipol-audio; 27.01.2023, 19:56.

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  • Paradiser
    antwortet

    Zitat von dipol-audio Beitrag anzeigen

    Für ein Gebrauchsmuster werden ja geringere Ansprüche an eine "Erfindungshöhe"
    gestellt.
    Nein, ein Gebrauchsmuster wird nicht auf Neuheit und Erfindungshöhe geprüft und es läuft nur 10 Jahre. Allerdings im Falle einer Verletzungsklage werden vom Verletzungsgericht dieselben Maßstäbe an die Validität des Gebrauchsmusters gelegt wie an ein Patent.

    Das Gebrauchsmuster ist ein billiger Weg, ein Schutzrecht zu erlangen. Das Patent des kleinen Mannes sozusagen. Allerdings muss es vor Gericht seine Validität genauso beweisen wie ein Patent, das aber schon eine Prüfung durch eine ordentliche fachkundige Prüfungsabteilung hinter sich hatte.

    Wer ein Gebrauchsmuster auf ein offensichtlich nicht neues Konzept anmeldet, handelt deshalb nicht klug. Die Schutzwirkung ist vernachlässigbar.

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  • dipol-audio
    antwortet
    Zitat von Paradiser Beitrag anzeigen
    ...
    Da hat mal jemand versucht, ein Patent auf das Prinzip anzumelden, hat aber nicht mal die Prüfung beantragt und ein Gebrauchsmuster abgezweigt (was einigermaßen hirnrissig ist).
    ...

    Paradiser


    Wenn es so war, kann ich mir folgende Situation vorstellen, was natürlich reine Spekulation ist:

    Man meldet ein Patent an, merkt aber nach Anmeldung selbst, daß man mit den Hauptansprüchen
    wohl nicht durchkommen kann, weil die Sache "nicht mehr ganz neu" ist ...

    Infolgedessen verzichtet man auf die Prüfung (wäre m.E. dann vernünftig).

    Man glaubt aber, eine konkrete Ausführung der Sache zu haben, die immer noch eines
    Gebrauchsmusters / Geschmacksmusters würdig wäre:

    Insofern versucht man, aus der Arbeit noch einen "Spatzen in der Hand" zu generieren,
    nachdem die "Taube auf dem Dach" weggeflogen ist.

    Für ein Gebrauchsmuster werden ja geringere Ansprüche an eine "Erfindungshöhe"
    gestellt.

    Klingt das für Dich nach einer denkbaren/plausiblen Motivation ?
    Zuletzt geändert von dipol-audio; 27.01.2023, 18:59.

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  • dipol-audio
    antwortet
    Paradiser, schauki, respice finem , vielen Dank.
    Zuletzt geändert von dipol-audio; 27.01.2023, 18:33.

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  • Paradiser
    antwortet
    Gerüchte(?) - ein Firma (Genelec?)


    Ist abgelaufen. Das schützt schon recht breit eine Umsetzung und könnte der Grund sein, warum niemand das in den Markt gebracht hat.

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  • respice finem
    antwortet
    Eine Diskussion und einen "Patentezoo" konnte ich finden:
    Hmmm. My first post on the What’s Best forum – what to start off with? Well, I would like to discuss two methods of optimizing subwoofers in a room which have some similarities. One is Sound Field Management, which Allan Devantier and I worked on starting in 2003. The other one is a “Double...

    Search and read the full text of patents from around the world with Google Patents, and find prior art in our index of non-patent literature.

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  • schauki
    antwortet
    Offenbar hatten ein paar Hersteller u.a. damals K&H etwas am Start.
    Die wurden dann aber vom Markt genommen, bzw. sind nie erschienen weil - Gerüchte(?) - ein Firma (Genelec?) dann ein Patent o.ä. hatte, es aber sonst kein mir bekanntes kommerzielles Produkt gab.

    Da jetzt gerade ein paar Automatiken in Anflug sind genau das betreffend scheint schon was dran zu sein - ist jetzt ziemlich genau 20 Jahre her. Kann aber auch Zufall sein.

    mfg

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  • Paradiser
    antwortet
    Zitat von dipol-audio Beitrag anzeigen
    Eine Patentlage beim "Double Bass Array" (DBA) würde mich tatsächlich interessieren.
    DPMAregister stellt die amtliche Publikationsplattform des DPMA dar, mit Hilfe derer das Amt die Veröffentlichungen vornimmt, die im Rahmen der anhängigen Verfahren im Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designsachen gesetzlich vorgesehen sind.


    Da hat mal jemand versucht, ein Patent auf das Prinzip anzumelden, hat aber nicht mal die Prüfung beantragt und ein Gebrauchsmuster abgezweigt (was einigermaßen hirnrissig ist).

    Ein Grundlagenpapier von Anselm Görtz, welches mir bekannt ist, scheint dieses hier zu sein:

    https://www.nubert.de/media/b3/5f/41...wiedergabe.pdf
    Ohne Datum! Eine Todsünde bei Veröffentlichungen. Sollte aber von 2003 sein und demnach nach 2023 auf jeden Fall zum frei nutzbaren Stand der Technik gehören. Für den Privatbereich ist es eh schnuppe.

    Patentschutz dürfte es wenn überhaupt nur auf Speziallösungen geben.

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