Nice!
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Keine Ankündigung bisher.
Lautsprecher Selbstbau: in welche qualitativen Regionen kommt man damit?
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Ist beachtlich gut!Gruß
David
WEBSEITE HiFiAKTIV: Klick mich
Einen "Audio-Laien" erkennt man daran, dass er sich viel mehr mit Audiokomponenten beschäftigt als mit Raumakustik, LS-Aufstellung und Hörplatzwahl.
Auch Personen, die noch wenig Wissen auf diesem Gebiet haben, oder solche, die Rat und Hinweise von Erfahrenen suchen, sind hier richtig.
Meine Auffassung von seriösen Vergleichstests: Klick mich - Die bisherigen Testergebnisse: Klick mich - Private Anlage: Klick mich - Wann gefällt mir ein Musikstück? - Klick mich
Grundsätzlich: Behauptungen die mir bedenklich erscheinen, glaube ich nur, wenn sie messtechnisch nachvollziehbar sind und wenn sie mir in Form eines verblindeten Vergleichs bewiesen werden konnten.
Eine Bitte an Alle: nicht ganze (noch dazu große) Beiträge zitieren und darunter einen kurzen Kommentar schreiben! Besser (beispielsweise): "Volle Zustimmung zu Beitrag 37".
Wichtig: zumindest versuchen, beim Thema bleiben!
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Eine Patentlage beim "Double Bass Array" (DBA) würde mich tatsächlich interessieren.
Ein Grundlagenpapier von Anselm Görtz et al. , welches mir bekannt ist, scheint dieses hier zu sein:
https://www.nubert.de/media/b3/5f/41...wiedergabe.pdf
Zuletzt geändert von dipol-audio; 27.01.2023, 09:52.Grüße aus Reinheim, Oliver Mertineit
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Zitat von dipol-audio Beitrag anzeigenEine Patentlage beim "Double Bass Array" (DBA) würde mich tatsächlich interessieren.
Da hat mal jemand versucht, ein Patent auf das Prinzip anzumelden, hat aber nicht mal die Prüfung beantragt und ein Gebrauchsmuster abgezweigt (was einigermaßen hirnrissig ist).
Ein Grundlagenpapier von Anselm Görtz, welches mir bekannt ist, scheint dieses hier zu sein:
https://www.nubert.de/media/b3/5f/41...wiedergabe.pdf
Patentschutz dürfte es wenn überhaupt nur auf Speziallösungen geben.
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Offenbar hatten ein paar Hersteller u.a. damals K&H etwas am Start.
Die wurden dann aber vom Markt genommen, bzw. sind nie erschienen weil - Gerüchte(?) - ein Firma (Genelec?) dann ein Patent o.ä. hatte, es aber sonst kein mir bekanntes kommerzielles Produkt gab.
Da jetzt gerade ein paar Automatiken in Anflug sind genau das betreffend scheint schon was dran zu sein - ist jetzt ziemlich genau 20 Jahre her. Kann aber auch Zufall sein.
mfg
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Eine Diskussion und einen "Patentezoo" konnte ich finden:
Hmmm. My first post on the What’s Best forum – what to start off with? Well, I would like to discuss two methods of optimizing subwoofers in a room which have some similarities. One is Sound Field Management, which Allan Devantier and I worked on starting in 2003. The other one is a “Double...
Glauben ist gut, Wissen ist besser. Wer lieber glaubt, soll glauben, volenti non fit iniuria.
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Zitat von Paradiser Beitrag anzeigen...
Da hat mal jemand versucht, ein Patent auf das Prinzip anzumelden, hat aber nicht mal die Prüfung beantragt und ein Gebrauchsmuster abgezweigt (was einigermaßen hirnrissig ist).
...
Paradiser
Wenn es so war, kann ich mir folgende Situation vorstellen, was natürlich reine Spekulation ist:
Man meldet ein Patent an, merkt aber nach Anmeldung selbst, daß man mit den Hauptansprüchen
wohl nicht durchkommen kann, weil die Sache "nicht mehr ganz neu" ist ...
Infolgedessen verzichtet man auf die Prüfung (wäre m.E. dann vernünftig).
Man glaubt aber, eine konkrete Ausführung der Sache zu haben, die immer noch eines
Gebrauchsmusters / Geschmacksmusters würdig wäre:
Insofern versucht man, aus der Arbeit noch einen "Spatzen in der Hand" zu generieren,
nachdem die "Taube auf dem Dach" weggeflogen ist.
Für ein Gebrauchsmuster werden ja geringere Ansprüche an eine "Erfindungshöhe"
gestellt.
Klingt das für Dich nach einer denkbaren/plausiblen Motivation ?Zuletzt geändert von dipol-audio; 27.01.2023, 17:59.Grüße aus Reinheim, Oliver Mertineit
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Zitat von dipol-audio Beitrag anzeigen
Für ein Gebrauchsmuster werden ja geringere Ansprüche an eine "Erfindungshöhe"
gestellt.
Das Gebrauchsmuster ist ein billiger Weg, ein Schutzrecht zu erlangen. Das Patent des kleinen Mannes sozusagen. Allerdings muss es vor Gericht seine Validität genauso beweisen wie ein Patent, das aber schon eine Prüfung durch eine ordentliche fachkundige Prüfungsabteilung hinter sich hatte.
Wer ein Gebrauchsmuster auf ein offensichtlich nicht neues Konzept anmeldet, handelt deshalb nicht klug. Die Schutzwirkung ist vernachlässigbar.
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Zitat von Paradiser Beitrag anzeigen...
Wer ein Gebrauchsmuster auf ein offensichtlich nicht neues Konzept anmeldet, handelt deshalb nicht klug.
...
Jetzt verstehe ich Deine Argumentation/Einschätzung evt. etwas besser.
Was mich an Deiner zitierten Quelle (s.o.) etwas überrascht, ist diese Aussage:
"Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die qualitativen Anforderungen an die erfinderische Leistung beim Patent und Gebrauchsmuster gleich hoch sind."
Das würde - entgegen meines bisherigen Verständnisses (!) - bedeuten:
Wenn die "Taube auf dem Dach" weggeflogen ist, dann lasse ich (besser) auch den zugehörigen "Spatzen in der Hand" fliegen.
Doch ("herrjeh"):
Lässt sich wirklich sämtliche "Lebenswirklichkeit" bei erfinderischen/kreativen Prozessen und deren Ergebnissen
so klar juristisch abgrenzen/unterscheiden ?
M.E. "Nein".
Aber davon - und von den daraus resultierenden Streitigkeiten - leben eben bestimmte Berufsgruppen (Rechtsanwälte, ggf. Patentanwälte).
Fazit für mich und ggf. Patentanmelder allgemein:
Nehmt die Recherche dessen "was ist" sehr sehr ernst und setzt Euch damit auseinander ...
(Das wiederum ist mir nicht neu, sondern war auch zuvor bereits meine Überzeugung:
Man sollte "technikhistorisch" denken und arbeiten können, wenn man sich in diesem Bereich bewegen möchte.)
Zuletzt geändert von dipol-audio; 27.01.2023, 18:56.Grüße aus Reinheim, Oliver Mertineit
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Zitat von dipol-audio Beitrag anzeigen
Mir war also nicht ganz klar, wie es letztlich gemeint war, das „Hirnrissige“… mein Problem, aber hat sich erübrigt
Andere Frage:
Kann ein DIY-er unbegrenzt machen was er will?
LG
Bernd
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Zitat von Palisanderwolf Beitrag anzeigen
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Andere Frage:
Kann ein DIY-er unbegrenzt machen was er will?
...
Für sich privat kann er/sie das m.E. schon.
Es sei denn, man gefährdet andere oder kommt anderweitig mit dem Gesetz in Konflikt:
- "ich habe da mal eine Nuklearwaffe nachgebaut"
- "ich mache mal 'Radioexperimente', die den Empfang in meiner ganzen Stadt stören"
... das geht dann natürlich nichtGrüße aus Reinheim, Oliver Mertineit
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