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Lautsprecher Selbstbau: in welche qualitativen Regionen kommt man damit?

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    Nice!

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      Ist beachtlich gut!
      Gruß
      David


      WEBSEITE HiFiAKTIV: Klick mich
      Einen "Audio-Laien" erkennt man daran, dass er sich viel mehr mit Audiokomponenten beschäftigt als mit Raumakustik, LS-Aufstellung und Hörplatzwahl.
      Auch Personen, die noch wenig Wissen auf diesem Gebiet haben, oder solche, die Rat und Hinweise von Erfahrenen suchen, sind hier richtig.
      Meine Auffassung von seriösen Vergleichstests: Klick mich - Die bisherigen Testergebnisse: Klick mich - Private Anlage: Klick mich - Wann gefällt mir ein Musikstück? - Klick mich
      Grundsätzlich: Behauptungen die mir bedenklich erscheinen, glaube ich nur, wenn sie messtechnisch nachvollziehbar sind und wenn sie mir in Form eines verblindeten Vergleichs bewiesen werden konnten.
      Eine Bitte an Alle: nicht ganze (noch dazu große) Beiträge zitieren und darunter einen kurzen Kommentar schreiben! Besser (beispielsweise): "Volle Zustimmung zu Beitrag 37".
      Wichtig: zumindest versuchen, beim Thema bleiben!

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        Gerade drüber gestolpert:

        One man's dream to build the best music system with no holds barredonemansdreamkenfritz@gmail.com#audiophile #ultimateaudiosystem #DIYaudio #speakers #hometh...


        Der Erbauer ist leider vorigen April an ALS verstorben...

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          Zu #615
          Sogar mit nur 4x 12 Zoll geht das schon passabel.
          Einfach Subs von der Stange.
          Hier nur mit Delay und hinten invertiert den LFE Kanal dargestellt.
          Der kleine Einbruch ist für mich schon nicht hörbar.



          Gruß Frank

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            Eine Patentlage beim "Double Bass Array" (DBA) würde mich tatsächlich interessieren.

            Ein Grundlagenpapier von Anselm Görtz et al. , welches mir bekannt ist, scheint dieses hier zu sein:

            https://www.nubert.de/media/b3/5f/41...wiedergabe.pdf

            Zuletzt geändert von dipol-audio; 27.01.2023, 10:52.
            Grüße aus Reinheim, Oliver Mertineit

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              Zitat von dipol-audio Beitrag anzeigen
              Eine Patentlage beim "Double Bass Array" (DBA) würde mich tatsächlich interessieren.
              DPMAregister stellt die amtliche Publikationsplattform des DPMA dar, mit Hilfe derer das Amt die Veröffentlichungen vornimmt, die im Rahmen der anhängigen Verfahren im Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designsachen gesetzlich vorgesehen sind.


              Da hat mal jemand versucht, ein Patent auf das Prinzip anzumelden, hat aber nicht mal die Prüfung beantragt und ein Gebrauchsmuster abgezweigt (was einigermaßen hirnrissig ist).

              Ein Grundlagenpapier von Anselm Görtz, welches mir bekannt ist, scheint dieses hier zu sein:

              https://www.nubert.de/media/b3/5f/41...wiedergabe.pdf
              Ohne Datum! Eine Todsünde bei Veröffentlichungen. Sollte aber von 2003 sein und demnach nach 2023 auf jeden Fall zum frei nutzbaren Stand der Technik gehören. Für den Privatbereich ist es eh schnuppe.

              Patentschutz dürfte es wenn überhaupt nur auf Speziallösungen geben.

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                Offenbar hatten ein paar Hersteller u.a. damals K&H etwas am Start.
                Die wurden dann aber vom Markt genommen, bzw. sind nie erschienen weil - Gerüchte(?) - ein Firma (Genelec?) dann ein Patent o.ä. hatte, es aber sonst kein mir bekanntes kommerzielles Produkt gab.

                Da jetzt gerade ein paar Automatiken in Anflug sind genau das betreffend scheint schon was dran zu sein - ist jetzt ziemlich genau 20 Jahre her. Kann aber auch Zufall sein.

                mfg

                Kommentar


                  Eine Diskussion und einen "Patentezoo" konnte ich finden:
                  Hmmm. My first post on the What’s Best forum – what to start off with? Well, I would like to discuss two methods of optimizing subwoofers in a room which have some similarities. One is Sound Field Management, which Allan Devantier and I worked on starting in 2003. The other one is a “Double...

                  Search and read the full text of patents from around the world with Google Patents, and find prior art in our index of non-patent literature.
                  Glauben ist gut, Wissen ist besser. Wer lieber glaubt, soll glauben, volenti non fit iniuria.

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                    Gerüchte(?) - ein Firma (Genelec?)


                    Ist abgelaufen. Das schützt schon recht breit eine Umsetzung und könnte der Grund sein, warum niemand das in den Markt gebracht hat.

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                      Paradiser, schauki, respice finem , vielen Dank.
                      Zuletzt geändert von dipol-audio; 27.01.2023, 18:33.
                      Grüße aus Reinheim, Oliver Mertineit

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                        Zitat von Paradiser Beitrag anzeigen
                        ...
                        Da hat mal jemand versucht, ein Patent auf das Prinzip anzumelden, hat aber nicht mal die Prüfung beantragt und ein Gebrauchsmuster abgezweigt (was einigermaßen hirnrissig ist).
                        ...

                        Paradiser


                        Wenn es so war, kann ich mir folgende Situation vorstellen, was natürlich reine Spekulation ist:

                        Man meldet ein Patent an, merkt aber nach Anmeldung selbst, daß man mit den Hauptansprüchen
                        wohl nicht durchkommen kann, weil die Sache "nicht mehr ganz neu" ist ...

                        Infolgedessen verzichtet man auf die Prüfung (wäre m.E. dann vernünftig).

                        Man glaubt aber, eine konkrete Ausführung der Sache zu haben, die immer noch eines
                        Gebrauchsmusters / Geschmacksmusters würdig wäre:

                        Insofern versucht man, aus der Arbeit noch einen "Spatzen in der Hand" zu generieren,
                        nachdem die "Taube auf dem Dach" weggeflogen ist.

                        Für ein Gebrauchsmuster werden ja geringere Ansprüche an eine "Erfindungshöhe"
                        gestellt.

                        Klingt das für Dich nach einer denkbaren/plausiblen Motivation ?
                        Zuletzt geändert von dipol-audio; 27.01.2023, 18:59.
                        Grüße aus Reinheim, Oliver Mertineit

                        Kommentar



                          Zitat von dipol-audio Beitrag anzeigen

                          Für ein Gebrauchsmuster werden ja geringere Ansprüche an eine "Erfindungshöhe"
                          gestellt.
                          Nein, ein Gebrauchsmuster wird nicht auf Neuheit und Erfindungshöhe geprüft und es läuft nur 10 Jahre. Allerdings im Falle einer Verletzungsklage werden vom Verletzungsgericht dieselben Maßstäbe an die Validität des Gebrauchsmusters gelegt wie an ein Patent.

                          Das Gebrauchsmuster ist ein billiger Weg, ein Schutzrecht zu erlangen. Das Patent des kleinen Mannes sozusagen. Allerdings muss es vor Gericht seine Validität genauso beweisen wie ein Patent, das aber schon eine Prüfung durch eine ordentliche fachkundige Prüfungsabteilung hinter sich hatte.

                          Wer ein Gebrauchsmuster auf ein offensichtlich nicht neues Konzept anmeldet, handelt deshalb nicht klug. Die Schutzwirkung ist vernachlässigbar.

                          Kommentar


                            Zitat von Paradiser Beitrag anzeigen
                            ...
                            Wer ein Gebrauchsmuster auf ein offensichtlich nicht neues Konzept anmeldet, handelt deshalb nicht klug.
                            ...

                            Jetzt verstehe ich Deine Argumentation/Einschätzung evt. etwas besser.

                            Was mich an Deiner zitierten Quelle (s.o.) etwas überrascht, ist diese Aussage:

                            "Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die qualitativen Anforderungen an die erfinderische Leistung beim Patent und Gebrauchsmuster gleich hoch sind."

                            Das würde - entgegen meines bisherigen Verständnisses (!) - bedeuten:

                            Wenn die "Taube auf dem Dach" weggeflogen ist, dann lasse ich (besser) auch den zugehörigen "Spatzen in der Hand" fliegen.

                            Doch ("herrjeh"):

                            Lässt sich wirklich sämtliche "Lebenswirklichkeit" bei erfinderischen/kreativen Prozessen und deren Ergebnissen
                            so klar juristisch abgrenzen/unterscheiden ?

                            M.E. "Nein".

                            Aber davon - und von den daraus resultierenden Streitigkeiten - leben eben bestimmte Berufsgruppen (Rechtsanwälte, ggf. Patentanwälte).

                            Fazit für mich und ggf. Patentanmelder allgemein:

                            Nehmt die Recherche dessen "was ist" sehr sehr ernst und setzt Euch damit auseinander ...


                            (Das wiederum ist mir nicht neu, sondern war auch zuvor bereits meine Überzeugung:

                            Man sollte "technikhistorisch" denken und arbeiten können, wenn man sich in diesem Bereich bewegen möchte.)
                            Zuletzt geändert von dipol-audio; 27.01.2023, 19:56.
                            Grüße aus Reinheim, Oliver Mertineit

                            Kommentar


                              Zitat von dipol-audio Beitrag anzeigen


                              Paradiser



                              Klingt das für Dich nach einer denkbaren/plausiblen Motivation ?
                              So, wie Du das erläutert hast, klang es für mich durchaus denkbar, nur daß ich Paradiser zunächst so verstanden hatte, daß weder Prüfung beantragt noch Gebrauchsmuster abgezweigt wurde.. Hatte also das „nicht mal Prüfung beantragt und ein Gebrauchsmuster abgezweigt“ wie ein „nicht mal Prüfung beantragt oder/noch ein Gebrauchsmuster abgezweigt“ gelesen.

                              Mir war also nicht ganz klar, wie es letztlich gemeint war, das „Hirnrissige“… mein Problem, aber hat sich erübrigt

                              Andere Frage:
                              Kann ein DIY-er unbegrenzt machen was er will?

                              LG
                              Bernd

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                                Zitat von Palisanderwolf Beitrag anzeigen

                                ...
                                Andere Frage:
                                Kann ein DIY-er unbegrenzt machen was er will?
                                ...

                                Für sich privat kann er/sie das m.E. schon.

                                Es sei denn, man gefährdet andere oder kommt anderweitig mit dem Gesetz in Konflikt:


                                - "ich habe da mal eine Nuklearwaffe nachgebaut"

                                - "ich mache mal 'Radioexperimente', die den Empfang in meiner ganzen Stadt stören"

                                ... das geht dann natürlich nicht
                                Grüße aus Reinheim, Oliver Mertineit

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