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    das ist ein wirklich aberwitziger vorgang, da geht mir das geimpfte auf. wenn die vom forstamt so deppad sind, müsste man eigentlich einen leserbrief an die lokale presse verfassen.
    bei uns ist im wald sogar rauchverbot und bei uns ist die waldbrandgefahr nicht so hoch, weil es vor kurzem heftig geregnet hat.
    was man natürlich nicht weiß, ist, was intern los war. vielleicht ist die reaktion nur als abwiegelung nach außen erfolgt. ich kann mir nicht vorstellen, dass das intern ganz folgenlos war.
    bei mir ist es nicht ganz so heiß und vor allem es kühlt nachts ab. aber ich lieg auch auf 650m höhe.
    momentan 15°
    wenn es regnet, versickert das wasser in den gräben binnen weniger stunden. ein zeichen, dass der boden viel zu trocken ist.
    ALSregel: besser man kann mehr, als man macht, als man macht mehr, als man kann. (brecht)

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      #510 Erwin, genauso geht es mir. Unser Haus steht zwar 150 m vom "offiziellen" Waldrand entfernt, aber die Baumbepflanzung in den benachbarten alten Anwesen oberhalb, ist nichts anderes, als eine Verlängerung des Waldes bis an die Haustür (kann man sich bei Google Maps ja ansehen).
      Dazu kommt noch, dass nach den intensiven Forstarbeiten der letzten Jahre, das ganze "Abfallholz" im Wald liegenblieb und jetzt pfurztrocken soviel Zunder bietet würde, dass der Wald, geriete er in Brand, fast unlöschbar wäre - zu dieser Problematik gibt es ja derzeit, aus gegebenem Anlass, fast täglich Berichte im TV.

      #509 Clara, es ist hier von der Kreisverwaltung und der Gemeinde wegen der akuten Brandgefahr ein generelles Verbot von offenen Feuerstellen erlassen worden und alle öffentlichen Feuerstellen sind deswegen auch gesperrt worden. Ausserdem gilt in D von März bis Okt. ein generelles Rauchverbot.
      Der § 41 Waldgesetz regelt in Absatz 2 a) und b) Ausnahmen - Waldbesitzende und deren Waldarbeitende dürfen im Wald danach sowohl rauchen, als auch Feuer machen (ist für den reibungslosen Ablauf von Forstarbeiten in gewisser Weise nachvollziehbar). Darauf bezieht sich die Kreisforstamtsleiterin hinsichtlich meiner Beschwerde. Ich finde, dass es zumindest unlogisch ist, diese Ausnahme auch auf Freitzeitgrillveranstaltungen anzuwenden und damit die selbst getroffenen Auflagen, aufgrund der akuten Gefahrenlage, auszuhebeln.

      Ich habe mich nun entschlossen, mich zukünftig um nichts mehr zu kümmern, was mir auf meinen Rundgängen auf/missfällt - Müll im Wald, egal, könnte ja von dem Waldbesitzenden abgelegt worden sein und wäre dann wahrscheinlich auch legal; Privatfahrzeuge rasen durch den Forst (gerne UPS etc.), egal, sind wohl in Auftrag der Waldbesitzenden unterwegs; Frau wird von einem Kerl bedrängt, egal, vermutlich legale Züchtigung vom Waldbesitzer wg. Ungehorsam oder so.

      LG
      E.M.

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        #511 longueval, inzwischen haben sie die am Waldrand entsorgten Asche/Grillkohlereste verschwinden lassen und mit Brombeerranken kaschiert, die Stellen findet jetzt (ausser mir) keiner mehr - die Feuerstelle selbst ist nur "saubergefegt" aber sichtbar - ist alles jetzt "sensibler" geregelt.

        LG
        E.M.

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          wie ich schon schrub
          presse aufwiegeln!

          der schutz der öffentlichen ordnung und sicherheit betrifft einerseits die rechtsordnung des staates, das betrifft auch die ausnahmen im forstgesetz.
          ABER
          der schutz der öffentlichen sicherheit betrifft auch den schutz der bürger im sinne der gefahrenabwehr, die rechtsauffassung der forstverwaltung ist abenteuerlich. da die veranstaltung eines offenen feuers zur bespaßung der genannten dient und nicht der betrieblichen notwendigkeit, ist das grillen der forstis grob fahrlässig.
          PUNKT
          grobe fahrlässigkeit ist ganz sicher NICHT von ausnahmen im forstgesetz gedeckt und ergo abzustellen.

          ich halte die reaktion der verwaltung für einen mauerreflex. ich glaube fast nicht, dass sie das ernst meinen.

          zu den herumliegenden durchforstungsresten.
          das ist forsttechnisch ein zweischneidiges schwert. einerseits ist das verbleiben im wald naturschützerisch wertvoll, weil totholz dem humusaufbau und der belebung des waldbodens dient. andererseits erhöht das, wie du richtig vermutest, die brandgefahr. das ist also von fall zu fall abzuwägen und kann nicht generell beurteilt werden.
          Zuletzt geändert von longueval; 05.08.2022, 08:34.
          ALSregel: besser man kann mehr, als man macht, als man macht mehr, als man kann. (brecht)

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            In "Osteuropa" gibt es noch so ein Unding: das Abbrennen von trockenen Gras/Ackerflächen "zur Schädlingsbekämpfung". Inzwischen wird mittels Drohnen überwacht, was aber auch nur bedingt hilft.

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              # 512/ 2

              Sag ich ja, es gibt kein generelles Verbot.

              Der § 41 unterscheidet nicht zwischen notwendige Forstarbeiten und Freizeitgrillen. Ein Waldbesitzer (und Personen die er in seinem Wald beschäftigt) sind ja explizit vom Verbot ausgenommen und bedarf keiner Genehmigung.
              Wer sagt denn das der Waldbesitzer o.P. nicht bei den von dir beschriebenen Forstleuten dabei war? hätte dir keiner sagen brauchen nach dem Motto: Kümmer dich nicht und andere Angelegenheiten. Genau sowas kommt dann dabei heraus, nämlich nix und wieder nix.

              Daher beim Ordnungsamt Abteilung "Gefahrenabwehr/ Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" anrufen. Deine Pflicht wenn es so etwas gibt hast du hiermit erfüllt.

              LG
              Clara

              Ps: Über gewisse Dinge die auf deinem Rundgang auffallen wirst du dich immer aufregen, das entspricht gar nicht deinem Wesen drüber weg zu schauen.


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                dass der wald ein öffentlicher ort ist, ist ausjudiziert.
                seit es das betretungsrecht (auf wegen) existiert, gilt das als als einschränkung der besitzrechte. wenn also wer was wahrnimmt im rahmen der betretung, gilt die öffentlichkeit als hergestellt.
                beispiel
                in oberösterreich im weißenbachtal gabs einen pornodreh an den gestaden des weißenbachs. das war eine störung der ordnung, auch wenn der waldbesitzer (pächter) beim rudelpudern dabei war. die untersagung und verwaltungsstraffälligkeit war also gegeben.
                ALSregel: besser man kann mehr, als man macht, als man macht mehr, als man kann. (brecht)

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                  # 516 Clara - was Du nicht alles zu wissen glaubst, von meinem Wesen.

                  # 517 longueval - mit 'nem Pornodreh im Wald kann ich nicht dienen (obwohl ich zwei, drei verschwiegene und geeignete Plätzchen kenne) aber mit 'ner Abteilung (oder wie man eine 10'er Gruppe davon nennt) campierender Soldaten Mitten im Bannwald schon (da fällt mir ein, dass da auch zwei Mädels dabei waren - war vielleicht gar nicht die echte Bundeswehr ).

                  Heut' ist wieder sehr warm, aber es ziehen Wolken auf und vielleicht wird die Regenfront nicht komplett im Westen abgeladen und es bleibt was übrig für Südwest bis Süd.

                  LG
                  E.M.

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                    acht, sind ein viertel zug oder gruppe, bei uns in ösistan. das nennt man nicht campieren, sondern am dienstplan stand "ausbildungsziel: leben im felde"
                    2 mädls dabei? dann warens vielleicht doch 10, 2 funkerinnen mit infantriebedeckung
                    oder es war das zugskommando, zugskommandant + stellvertreter + gruppe
                    vielleicht hast die anderen truppenkörper nicht gesehen, dann wars ein ganzer zug.
                    wär kein wunder, eispapierl irgendwo?
                    weil, die gut getarnte bundeswehr, isst nur cornetto heidelbeer.
                    ALSregel: besser man kann mehr, als man macht, als man macht mehr, als man kann. (brecht)

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                      und der schlimste Feind ist der Rasenmäher - nimmt Deckung und Nahrung.

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                        ich war immer bekannt für das schönste ikebana aufm kopf, ein üdüll
                        ALSregel: besser man kann mehr, als man macht, als man macht mehr, als man kann. (brecht)

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                          Ich tat mir mal zwei Weinbergschnecken zum Grünzeug auf den ''Eisenpepi'' - die Folge: Rapport - weil ich ''die Sache'' nicht Ernst genug genommen hätte - die Strafe: eine Woche spezial Reinigungsdienst in der Kaserne (Häusl) ....

                          LG, dB
                          don't
                          panic

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                            Ach deswegen heißt es "in Verschiss geraten"

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                              es regnet labend, ach!
                              ALSregel: besser man kann mehr, als man macht, als man macht mehr, als man kann. (brecht)

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                                # 519 longueval (Teilzitat) ....... wär kein wunder, eispapierl irgendwo?
                                weil, die gut getarnte bundeswehr, isst nur cornetto heidelbeer.


                                Erstaunlicherweise war sauberst aufgeräumt hinterher (soweit der Platz vom Weg her einsehbar war). Allerdings erkennt man heute noch die Stelle, über die sie die ca. 2m höhergelegene Campierstelle auf- und abgerutscht sind.
                                Lerneffekt: der deutsche Soldat räumt das Schlachtfeld hinterher auf, wie es sich gehört .

                                Zum Wetter heute - der Regen und heftige Gewitter zogen akkurat um unseren Ort herum, kein Tropfen Wasser fiel, dafür wenigstens die Temperatur - im SZ um 6.00 Uhr morgens erträgliche 17,5 Grad.
                                Tagsüber heute frischer Wind und Sonne/Wolkenmix bei max. 26 Grad (10 Grad weniger als gestern) und im Haus nicht mehr als 22 Grad.

                                Heute unterwegs ein älteres Ehepaar plus flachen Hund getroffen, die ihren verlorenen Autoschlüssel suchten, später sah ich sie nochmal, als sie ihre Spazierrunde komplett nocheinmal abschritten. Sehr unangenehme Situation für sie.

                                LG
                                E.M.

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