Ich kam grade mit meinem PV Errichter, der nebenbei noch Energiefachmann für den TÜV-Süd und VdS-Sachverständiger Photovoltaik ist, wegen dieses Artikels in's Gespräch...
Er tauscht sich ja auch aus, z.B. mit unserem Netzbetreiber E.DIS. Demnach wird die politisch gewollte Hochskalierung an solarer Energie zu extremen Überschüssen an Sonnenstrom, insbesondere zwischen 10-14 Uhr, führen, die die Netze gar nicht aufnehmen können. U.a. Haushalte mit PV Anlagen über 7 kW Nennleistung bekommen vom Meßstellenbetreiber ein Smartmeter und intelligente Regelungstechnik. Damit können nicht nur Wallboxen und Wärmepumpen bei zu starker Netzbelastung durch Verbrauch vom Netzbetreiber ,,runtergedimmt" werden, sondern bei zu hoher Netzeinspeisung kann die Einspeiseleistung von PV Anlagen auch ,,runtergedimmt" werden. Das war mir ganz neu. Lt. E.DIS wird das unvermeidlich werden. Aus diesem Grund verkauft mein Solateur seine Anlagen über 7 kW nur noch mit Haftungsausschluss. Dreht der Netzbetreiber die Leistung der PV Anlage runter, natürlich in der Zeit, wo die Anlage die meiste Leistung bringt, kann er nicht für die entgangene Einspeisevergütung haftbar gemacht werden.
Er tauscht sich ja auch aus, z.B. mit unserem Netzbetreiber E.DIS. Demnach wird die politisch gewollte Hochskalierung an solarer Energie zu extremen Überschüssen an Sonnenstrom, insbesondere zwischen 10-14 Uhr, führen, die die Netze gar nicht aufnehmen können. U.a. Haushalte mit PV Anlagen über 7 kW Nennleistung bekommen vom Meßstellenbetreiber ein Smartmeter und intelligente Regelungstechnik. Damit können nicht nur Wallboxen und Wärmepumpen bei zu starker Netzbelastung durch Verbrauch vom Netzbetreiber ,,runtergedimmt" werden, sondern bei zu hoher Netzeinspeisung kann die Einspeiseleistung von PV Anlagen auch ,,runtergedimmt" werden. Das war mir ganz neu. Lt. E.DIS wird das unvermeidlich werden. Aus diesem Grund verkauft mein Solateur seine Anlagen über 7 kW nur noch mit Haftungsausschluss. Dreht der Netzbetreiber die Leistung der PV Anlage runter, natürlich in der Zeit, wo die Anlage die meiste Leistung bringt, kann er nicht für die entgangene Einspeisevergütung haftbar gemacht werden.
Kommentar