bruchholz kannst nehmen, ich hät als waldbesitzer nix dagegen, wennst nicht mit dem lkw vorfährst.
früher war das in unserer gegend sozusagen akzeptierte gewohnheit, dass jeder mitnehmen kann, was nicht gesägt oder gespalten ist und was er tragen kann. die kinder der "häusler" haben so im sommer für den winter und für das kochen vorgesorgt. im winter kamen dann noch etwas kohlen dazu und fertig.
https://i.ebayimg.com/images/g/j3oAA...tv/s-l1600.jpg
es war sogar üblich, dass die häusler baumstümpfe sprengten (schwarzpulver) und ausgruben, vom reisighacken und bündeln ganz zu schweigen. das wurde für die küchenkachelöfen gebraucht, die waren ja früher täglich in betrieb sommers wie winters. die hatten außerdem wannen eingebaut für das warmwasser, das sogenannte "schiff".
heutzutage? na ja, keine ahnung, manche bauern machen damit holzschnitzel. aber meist bleibts liegen und düngt verrottend den wald.
wennst aber im wald noch nie das rattern einer holzschnitzelfräse gehört hast, oder einen anhänger voller fallholz, dann legt der waldbesitzer keinen wert drauf. wenn es ihm nicht passt, kann er es ja sagen, die giersau, diebstahl ist es nicht.
klaubholz ist alles, was nicht geschnitten wurde, also schwaches ausforstholz gehört nicht dazu.
strafrechtlich fällt es ohnehin unter die geringfügigkeitsgrenze (100 €, ein schüttmeter bestes brennholz kostet gesägt und gespalten in der besten qualität buche ab wald 60€ ca.) weil du wirst ja nicht einen kubikmeter auf einmal wegtragen.
besitzer ist natürlich der waldeigentümer, er müsste also gegen dich mit einer besitzstörungsklage vorgehen ... mir wär das um häuser zu blöd.
früher war das in unserer gegend sozusagen akzeptierte gewohnheit, dass jeder mitnehmen kann, was nicht gesägt oder gespalten ist und was er tragen kann. die kinder der "häusler" haben so im sommer für den winter und für das kochen vorgesorgt. im winter kamen dann noch etwas kohlen dazu und fertig.
https://i.ebayimg.com/images/g/j3oAA...tv/s-l1600.jpg
es war sogar üblich, dass die häusler baumstümpfe sprengten (schwarzpulver) und ausgruben, vom reisighacken und bündeln ganz zu schweigen. das wurde für die küchenkachelöfen gebraucht, die waren ja früher täglich in betrieb sommers wie winters. die hatten außerdem wannen eingebaut für das warmwasser, das sogenannte "schiff".
heutzutage? na ja, keine ahnung, manche bauern machen damit holzschnitzel. aber meist bleibts liegen und düngt verrottend den wald.
wennst aber im wald noch nie das rattern einer holzschnitzelfräse gehört hast, oder einen anhänger voller fallholz, dann legt der waldbesitzer keinen wert drauf. wenn es ihm nicht passt, kann er es ja sagen, die giersau, diebstahl ist es nicht.
klaubholz ist alles, was nicht geschnitten wurde, also schwaches ausforstholz gehört nicht dazu.
strafrechtlich fällt es ohnehin unter die geringfügigkeitsgrenze (100 €, ein schüttmeter bestes brennholz kostet gesägt und gespalten in der besten qualität buche ab wald 60€ ca.) weil du wirst ja nicht einen kubikmeter auf einmal wegtragen.
besitzer ist natürlich der waldeigentümer, er müsste also gegen dich mit einer besitzstörungsklage vorgehen ... mir wär das um häuser zu blöd.
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