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    Zitat von Observer Beitrag anzeigen
    ...Auch Juristen müssen für ihre Urteile gerade stehen.
    Theoretisch ja, praktisch ist das noch schwieriger, als Ärztehaftung. Die Sachlage scheint ja zu sein, bzw. "des Pudels Kern", zertifiziert war "Variante A", und unter diesem "Schild" wurde "Variante B" vertrieben. Wenn man damit durchkommt, kommt man wohl mit allem durch, wenngleich mich nur noch wenig wundert in dieser Welt...

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      The World's Largest Press Brake Production Process. How Press Work In Heavy Industrial Production0:17. The production of a 16-meter-long press brake4:25. The...


      das war einmal meine Welt...

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        die juristen müssen gerade stehen? dass ich nicht lach
        vor gericht und auf hoher see bist in gottes hand und das jüngste gericht ist letzte instanz.
        ALSregel: besser man kann mehr, als man macht, als man macht mehr, als man kann. (brecht)

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          außer sie legen sich mal mit den Falschen an (ja bin schon still)

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            Zitat von Paradiser Beitrag anzeigen


            VDE Normen sind rechtsverbindlich, genauso wie ein FDA Approval notwendig ist zur Zulassung eines medizintechnischen Geräts in den USA. Wozu hat man Normen, wenn ein Hersteller meint, sich nicht daran halten zu müssen? Die VDE Normen mögen hier und da übertrieben sein, im Zweifel retten sie Leben.



            Der Normalfall ist eben nicht der Fehlerfall. Ein RCD ist normalerweise auch nicht notwendig, sondern nur im Fehlerfall. Klar schaltet das Gerät im Normalfall ab, das macht die Schaltung im Normalfall. Aber was, wenn irgendwas durchbrennt und die Schalt-Brücke selbstständig schwingt? Kann nicht sein? Ich glaube doch. Blitzschlag in die Umgebung. Überspannung auf den Rails, Ableben des ein oder anderen Bauteils und schwupps macht das Ding etwas, woran vorher keiner gedacht hat. Für solche Fälle ist ein mechanisches Ausgangsrelais gedacht. Ist unwahrscheinlich? Ja, ein 6er im Lotto auch. Wie viele Lottogewinner haben wir im Jahr?

            Ich verstehe die Aufregung nicht. Andere WR haben das erforderliche Relais. Kostet vielleicht einen Euro, wenn man davon Millionen kauft. Warum soll man einem Hersteller etwas erlauben, was man vom allen anderen verlangt, zumal es ja offensichtlich im WR schon vorgesehen war und aus "Kostengründen" eingespart wurde. Für mich ist das Betrug.
            Für mich auch.

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              Zitat von Paradiser Beitrag anzeigen
              VDE Normen sind rechtsverbindlich
              Das ist schlicht falsch.
              Es sind Empfehlungen die den Betrieb elektrischer Anlagen sicherer machen sollen.

              Somit kannst du auch niemand Verklagen der sich nicht daran hält.
              Der Hersteller ist für die Sicherheit seines Gerätes verantwortlich.
              Erst wenn jemand durch das Gerät zu schaden kommt, kannst du klagen.

              Gruß Frank

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                In der Tat https://www.vde.com/de/fnn/arbeitsge...andbedingungen
                Wenn aber jemand behauptet, VDE Norm soundso zu erfüllen, und das Gegenteil ist der Fall, dann kann/muß IMHO sehr wohl zumindest die VDE dagegen vorgehen? Sonst müsste man hinterfragen, wozu es solche Institutionen überhaupt gibt, wenn "Schwanz mit Hund wedelt".

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                  is alles rischtisch
                  aber wie ich schon hingewiesen habe, gerade der, der den vde ständig angegriffen hat und die fachelektriker, der hat jetzt wirklich keinen standpunkt, von festem grund zu wacheln im balkonkraftwerk youporn. das ist einfach schmierig. ständig hat er durchdie blume verkündet, sich einen scheiß an die vorschriften zu halten. (so unter dem motto, das habt ihr aber nicht von mir)
                  ALSregel: besser man kann mehr, als man macht, als man macht mehr, als man kann. (brecht)

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                    Zwei Sünder machen noch keinen Heiligen Vorläufiger Zwischenstand:
                    Die Bundesnetzagentur hat den Hersteller Deye aufgefordert, Kunden und Händler über ein fehlendes NA-Schutz-Relais der Wechselrichter zu informieren.

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                      Zitat von FrankG Beitrag anzeigen

                      Das ist schlicht falsch.
                      Es sind Empfehlungen die den Betrieb elektrischer Anlagen sicherer machen sollen.

                      Somit kannst du auch niemand Verklagen der sich nicht daran hält.
                      Der Hersteller ist für die Sicherheit seines Gerätes verantwortlich.
                      Erst wenn jemand durch das Gerät zu schaden kommt, kannst du klagen.

                      Gruß Frank
                      Nein, das ist nicht falsch. VDE Normen sind "quasi" rechtsverbindlich. Sie definieren die anerkannten Regeln der Technik und geben vor Gericht somit Rechtssicherheit. Und sie werden verbindlich, wenn eine zuständige Behörde die Einhaltung verlangt. Zum Anschluss eines WR an das öffentliche Netz verlangt die Bundesnetzagentur die Einhaltung der VDE-AR-N 4105. Und verklagen kann sowohl der Kunde, der Vertrieb, als auch die Behörde wegen Betrugs und Vertrieb nicht zugelassener Geräte zum Anschluss ans öffentliche Netz oder gar auf finanziellem Schaden aufgrund des Nichtbetriebs. Ein Schaden muss nicht körperlicher Natur sein (siehe Abgasskandal), aber wehe er wird es.

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                        Zitat von debonoo Beitrag anzeigen
                        Ist er nicht schön..?!

                        Äh, ja, er ist nicht schön. Da würde ich mir lieber einen gereinigten und trockengelegten V6-Motor ins Wohnzimmer stellen.

                        Ja, ich bin da ein Kunstbanause.
                        best regards

                        Mark von der Waterkant

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                          "manche glauben schmutziges wasser schmecke besser ..."
                          ALSregel: besser man kann mehr, als man macht, als man macht mehr, als man kann. (brecht)

                          Kommentar


                            Zitat von longueval Beitrag anzeigen
                            "manche glauben schmutziges wasser schmecke besser ..."
                            Es soll ja sogar Leute geben, denen Alkohol schmeckt.
                            Gruß
                            David


                            WEBSEITE HiFiAKTIV: Klick mich
                            Einen "Audio-Laien" erkennt man daran, dass er sich viel mehr mit Audiokomponenten beschäftigt als mit Raumakustik, LS-Aufstellung und Hörplatzwahl.
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                            Grundsätzlich: Behauptungen die mir bedenklich erscheinen, glaube ich nur, wenn sie messtechnisch nachvollziehbar sind und wenn sie mir in Form eines verblindeten Vergleichs bewiesen werden konnten.
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                              von den leichten landweinen ist mir cognac am liebsten

                              funfact
                              alkohol kommt aus dem arabischen und geht auf die bedeutung, das REINE, die essenz zurück.
                              Zuletzt geändert von longueval; 23.07.2023, 09:27.
                              ALSregel: besser man kann mehr, als man macht, als man macht mehr, als man kann. (brecht)

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                                Zitat von David Beitrag anzeigen
                                Es soll ja sogar Leute geben, denen Alkohol schmeckt.


                                Alkohol, das weniger, aber Aromastoffe in manchen Sorten von Wein, Whisky, etc.
                                Genuß statt Sucht. Mäßigung ist die Kunst, die nicht jeder beherrscht.
                                Nicht nur beim Trinken. In dem Sinne, ist es nicht so ganz offtopic

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