Meine Vermutung ist, da man die Cams beim Tesla ausschalten kann, obliegt die Verantwortung dem Betreiber und ist deshalb grundsätzlich zulässig.
Allerdings käme es meinem Rechtsverständnis eher entgegen, wenn man die Cams in Deutschland erst gar nicht anschalten könnte. Die in den USA zulässigen autonomen Fahrmodi sind Deutschland bei Tesla ja auch nicht erhältlich, weil nicht erlaubt.
Ich teile also ausnahmsweise die Bedenken von unserem Oberhauser (oder Oberhausener
).
Allerdings käme es meinem Rechtsverständnis eher entgegen, wenn man die Cams in Deutschland erst gar nicht anschalten könnte. Die in den USA zulässigen autonomen Fahrmodi sind Deutschland bei Tesla ja auch nicht erhältlich, weil nicht erlaubt.
Ich teile also ausnahmsweise die Bedenken von unserem Oberhauser (oder Oberhausener
).





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