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    er hot glaubt, dei stoasteirisch wa schrein
    euro notruf ist 112, da werden sie weitergeholfen. sofort zu polizei, rettung, feuerwehr usw.
    gilt in allen eu ländern.
    die nummer geht auch ohne sim, zb auf einem handy, das simgeschützt ist.
    Zuletzt geändert von longueval; 03.09.2021, 15:26.
    ALSregel: besser man kann mehr, als man macht, als man macht mehr, als man kann. (brecht)

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      Daran kann es doch wohl keinen ernsthaften Zweifel geben, dass man die Pflicht hat, nicht nur als Autofahrer, bei einer akuten Notfall- und Gefahrensituation auf einer öffentlichen Straße sofort die Notrufnummer, entweder 110 (Polizei) oder 112 (Feuerwehr, Notfalldienst) anzurufen.

      Der ADAC oder irgend ein anderer privater Verein hat mit der Sicherung des Verkehrs nichts zu tun. Zumindest in D.

      Gruß

      RD

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        zu #23666, Naja E-Call würde ich ja noch für sinnvoll halten, wiewohl das System gezwungenermassen dauernd mitlaufen muß und natürlich ständig Standortdaten aufzeichnet. Problematisch würde ich sehen wenn Versicherer Interesse an durch E-Call ausgelöste Unfalldaten bekunden würden und das werden sie über kurz oder lang, machen wir uns da nichts vor. Ebenso könnten natürlich Ordnungsbehörden Begehrlichkeiten bzgl. der Schuldfrage daran haben. Aber das ist ja nicht das Ende der Fahnenstange, geht man erstmal diesen Weg, öffnet man die Büchse der Pandora und die EU ist ja bereits dran weitere Sicherheitsfeatures, manche durchaus zweifelhaft, in künftigen Fahrzeugen bindend vorzuschreiben. Das Auto als Datenkrake das alles Mögliche aufzeichnet soll nach dem Willen der EU zur Realität werden:
        Ausweitung sicherheitsrelevanter Systeme in der EU für 2022 in Planung Mehr Sicherheitstechnik in Fahrzeugen soll nach Wunsch der EU kommen, das dokumentiert sich jüngst auch in der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 26. März 2019. Ab 2022 sollen Neufahrzeuge in der EU verpflichtend, neben eCall, auch mit weiterer intelligenter Sicherheitstechnik ausgestattet werden. Darauf hätten sich Unterhändler und mehrere EU-Gremien geeinigt. Insgesamt sollen bis zu 30 Sicherheits-Features installiert werden. Dazu gehören unter anderem Warnsysteme, die Fahrer vor Müdigkeit oder Ablenkung warnen, Kontrollvorrichtungen, die bei übermäßigem Alkoholkonsum den Start des Autos blockieren, ein Datenrekorder für Unfälle sowie ein "intelligenter Geschwindigkeitsassistent". Das Vorantreiben der so vernetzten Mobilität soll erklärtermaßen die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und insbesondere die Zahl der Verkehrstoten reduzieren. Das geht mit der datenschutzrechtlich problematischen Konsequenz einher, dass immer weitreichendere Fahrzeug- und Bewegungsdaten erfasst werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat jedoch Bedenken: Die EU-Kommission müsse bei aller berechtigten Hoffnung, mit digitalen Funktionen die Verkehrssicherheit zu erhöhen, Augenmaß walten lassen. Eine zu schnelle und weitgehende Einführung von Sicherheitsvorrichtungen dürfe nicht zu einem Zwang zum automatisierten und vernetzten Fahren führen.
        Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/w...-im-auto-32100 Gruß, Joachim

        Kommentar


          zu #23672,
          Seit wann gilt die Vorschrift im PKW stets ein betriebsbereites Mobiltelefon mitführen zu müssen?
          Das möchte ich auch mal wissen Ruedi, meines Wissens besteht in D keine Mobiltelefonpflicht, es sei denn die Technokraten in Brüssel denken sich wieder was neues aus, was dann vorgeblich der "Sicherheit" dient. Im Auto unterwegs sollte man als Fahrer lediglich eine gültige Fahrerlaubnis, Fahrzeugschein und den Personalausweis vorweisen können, wobei ich mir beim Perso nicht sicher bin ob das so zwingend ist, alles andere ist ziemlich wumpe. Gruß, Joachim

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            Der Perso ist beim Autofahren keine Pflicht. Ein gültiger Führerschein (Fahrerlaubnis) und der Fahrzeugschein. Sonst nix.

            Gruß

            RD

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              Zitat von ruedi01 Beitrag anzeigen
              Führerschein (Fahrerlaubnis)
              Nicht ein und dasselbe

              Die Fahrerlaubnis kannst du gar nicht mitführen, sie wird von der Fahrerlaubnisbehörde (umganssprachlich Führerscheinstelle) "erteilt"

              Grüße
              Clara

              Ps: Im Straßenverkehr kann die Polizei zu jeder Zet an jedem Ort deine Identität feststellen.
              Das Gesetz fordert, dass jeder Deutsche den Personalausweis oder Reisepass auf Verlangen einer berechtigten Behörde vorzulegen hat.

              Wie machst du das wenn du den Perso nicht dabei hast? (der Führerschein ist kein amtliches Ausweisdokument)
              Zuletzt geändert von Clara; 03.09.2021, 17:18.

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                Da sträuben sich einem sämtliche Nackenhaare wenn man sich mal so durchliest was die in der EU mit künftigen Autos alles so vorhaben. Dann kann man ´s eigentlich dran geben wenn man mit allen möglichen "Helfern" quasi zwangsbeglückt und genötigt wird. Eigene Entscheidungen werden einem dann größtenteils aus der Hand gerissen und verunmöglicht. Ich meine es steht ja da was sie vorhaben, Alkoholkontrolle, eventuelles blockieren des Startens eines Fahrzeuges, intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Datenrekorder und und und, die Rede war ja von bis zu 30 zusätzlichen Sicherheitsfeatures. Beim blockieren oder sperren eines Fahrzeuges sehe ich auch ein gravierendes rechtliches Problem. Das würde eine Wegnahme bzw. Verunmöglichung der Nutzung einer Sache bedeuten. Es geht im Kern nicht darum ob jemand Alkohol getrunken hat oder nicht, jeder weiß das das beim Fahren nicht empfehlenswert ist, es geht hier aber ums Prinzip der Entscheidungsfreiheit die quasi weggenommen wird. Da muß man sich auch unter dem Aspekt von mehr Sicherheit im Straßenverkehr, was noch zu beweisen wäre und gern gebetsmühlenhaft runtergeleiert wird, wirklich fragen wann Gängelei, Kontrolle und Ausforschung anfängt und wo sie aufhört? Gruß, Joachim

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                  Die Fahrerlaubnis kannst du gar nicht mitführen, sie wird von der Fahrerlaubnisbehörde (umganssprachlich Führerscheinstelle) "erteilt"
                  Ja gut, das ist jetzt Wortklauberei. Mit dem Besitz eines gültigen Führerschein dokumentierst Du Deine Fahrerlaubnis.

                  Das Gesetz fordert, dass jeder Deutsche den Personalausweis oder Reisepass auf Verlangen einer berechtigten Behörde vorzulegen hat.

                  Das Gesetz fordert, dass jeder Deutsche den Personalausweis oder Reisepass auf Verlangen einer berechtigten Behörde vorzulegen hat.
                  Jain...

                  Ausweispflicht in Deutschland einfach erklärt (juraforum.de)

                  Ich muss also beim Autofahren keinen Personalausweis oder Reisepass mitführen. Und m.W. sind unbegründete Personenkontrollen nicht zulässig.

                  Gruß

                  RD

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                    Die Fahrerlaubnis kann dir vorläufig entzogen worden sein, deinen Führerschein musst du innerhalb der vorgegebenen Frist abgeben und darfst mit bekannt werden des Entzuges kein Kraftfahrzeug mehr führen. Bis zum Abgeben hast du den Führerschein ja noch, dennoch fehlt die Fahrerlaubnis.

                    Ja, Personenkontrollen
                    ich sprach von Verkehrskontrolle die jederzeit an jedem Ort durchgeführt werden kann.
                    Die Teilnahme am Straßenverkehr ist per se als begründete Kontrolle zulässig.
                    Nicht Mitführpflicht sondern Ausweispflicht

                    Grüße
                    Clara

                    Kommentar


                      Joachim # 23692

                      Alles was der Sicherheit dient, ist aus meiner Sicht OK. Jeder einzelne Tote oder schwer verletzte weniger rechtfertigt diese Maßnahmen.

                      "Freiheit" sollte dort aufhören, wo die Sicherheit gefährdet ist.
                      Zuletzt geändert von David; 04.09.2021, 07:36.
                      Gruß
                      David


                      WEBSEITE HiFiAKTIV: Klick mich
                      Einen "Audio-Laien" erkennt man daran, dass er sich viel mehr mit Audiokomponenten beschäftigt als mit Raumakustik, LS-Aufstellung und Hörplatzwahl.
                      Auch Personen, die noch wenig Wissen auf diesem Gebiet haben, oder solche, die Rat und Hinweise von Erfahrenen suchen, sind hier richtig.
                      Meine Auffassung von seriösen Vergleichstests: Klick mich - Die bisherigen Testergebnisse: Klick mich - Private Anlage: Klick mich - Wann gefällt mir ein Musikstück? - Klick mich
                      Grundsätzlich: Behauptungen die mir bedenklich erscheinen, glaube ich nur, wenn sie messtechnisch nachvollziehbar sind und wenn sie mir in Form eines verblindeten Vergleichs bewiesen werden konnten.
                      Eine Bitte an Alle: nicht ganze (noch dazu große) Beiträge zitieren und darunter einen kurzen Kommentar schreiben! Besser (beispielsweise): "Volle Zustimmung zu Beitrag 37".
                      Wichtig: zumindest versuchen, beim Thema zu bleiben!

                      Kommentar


                        Nicht Mitführpflicht sondern Ausweispflicht
                        Eine allgemeine Ausweispflicht gibt es nicht. Was ist an den von mir verlinkten Artikel nicht zu verstehen.

                        Gruß

                        RD

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                          Zitat von Clara Beitrag anzeigen



                          Ps: Im Straßenverkehr kann die Polizei zu jeder Zet an jedem Ort deine Identität feststellen.
                          Das Gesetz fordert, dass jeder Deutsche den Personalausweis oder Reisepass auf Verlangen einer berechtigten Behörde vorzulegen hat.

                          Wie machst du das wenn du den Perso nicht dabei hast? (der Führerschein ist kein amtliches Ausweisdokument)
                          Ich beziehe mich immer noch auf diese Aussage oben

                          Ausweispflicht = wenn dich die Polizei danach fragt musst du dich ausweisen können, die Pflicht sich aus_zu_weisen

                          Nicht gemeint war was du gepostet hast

                          Kommentar


                            Nicht gemeint war was du gepostet hast
                            ??? Jetzt stehe ich auf dem Schlauch.

                            Gruß

                            RD

                            Kommentar


                              Zitat von Uwe Mettmann
                              Die Kurzwahl 110 ist bei uns der Polizeinotruf, den ich in solchen Fällen wähle. Auch, wenn irgendwas auf der Autobahn rumliegt, dass irgendwer verloren hat, rufe ich auch einfach die 110 an.
                              Pannenhilfe in Österreich:
                              ASFINAG / Straßen- und Autobahn-Gesellschaft, Internationale Nummer: +43 1 955 1266
                              ASFINAG / Straßen- und Autobahn-Gesellschaft, Gratis-Nummer: 0800 400 12 400
                              Touring Club ARBÖ / Pannendienst: 123
                              Touring Club ÖAMTC / Pannendienst: 120
                              SMS-Hilfe für Gehörlose & Schwerhörige Menschen / Touring Club ÖAMTC - Gratis-Nummer:: 0800 133 133

                              Europäischer Notruf : 112
                              den wähle ich net, wenn ich in Österreich bin...die müssen des auch erst mal weiterleiten an die zuständigen Einsatzkräfte...
                              Polizei hebt auch da net direkt ab...

                              Zitat von Uwe Mettmann
                              Auch, wenn irgendwas auf der Autobahn rumliegt, dass irgendwer verloren hat, rufe ich auch einfach die 110 an.
                              des ist schön, wenn des bei euch in DE so gut klappt...
                              bei uns rufen die Leute beim Radio an und melden so was...
                              naja
                              lg
                              alex

                              Kommentar


                                Zitat von Alex007 Beitrag anzeigen
                                des ist schön, wenn des bei euch in DE so gut klappt...
                                bei uns rufen die Leute beim Radio an und melden so was...
                                naja
                                Nur Gefahren melde ich bei der 110, einfache Verkehrsbehinderungen, wie Staus natürlich nicht.

                                Verkehrsbehinderung melden manche Leute bei uns in DE auch direkt den Radiosendern.


                                Gruß

                                Uwe

                                Kommentar

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