AW: AVM Jubiläumsserie zum 30.
Der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zufolge darf der Beurteilungspegel in Arbeitsräumen, bezogen auf acht Stunden, höchstens 85 dB(A) betragen. :J
Der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zufolge darf der Beurteilungspegel in Arbeitsräumen, bezogen auf acht Stunden, höchstens 85 dB(A) betragen. :J
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