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Abmahnung wegen übertriebener Werbeversprechen für Zubehör

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    #61
    Zitat von alex8529 Beitrag anzeigen
    steht doch da: für das OHR
    Ich habe doch das schöne Beispiel von Stockhausen gebracht! Mit dem Ohr hören wir. Ja, natürlich! Aber es gibt Verschiedenes, was wir hören können: Veränderungen der Tonhöhe, des Rhythmus, der Klangfarbe, Veränderungen der Lautstärke usw. Für all diese verschiedenen Parameter gibt es verschiedene Hörschwellen!

    Genau so wenig wie es eine einzige Wahrnehmungsschwelle für >das< Ohr gibt, gibt es eine für >das< Auge: Es gibt verschiedene Schwellen für verschiedene Farbspektren, für Hell-Dunkel, für räumliches Sehen usw. usw.

    Gruß Holger

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      #62
      Moin

      Zitat von Dr. Holger Kaletha Beitrag anzeigen
      Genau da liegt für mich das Problem.
      Meiner Ansicht nach gibt es da kein Problem.

      Zitat von Dr. Holger Kaletha Beitrag anzeigen
      Wer legt solche Regeln fest und welche Instanz prüft die verbindlich?
      Wenn ein Gremium innerhalb der Werbebranche im Rahmen einer "Selbstkontrolle" und hinzugezogene Sachverständige entscheiden, dann ist es eben gelaufen. Spätestens dann ist klar ersichtlich, daß man die Masshaltigkeit verlasen hat und über jegliche Stränge geschlagen ist.

      Vorwarnungen, bessere Vorbilder und Tipps aus dem Kreis der "Kollegen" wirds sicher genügend gegeben haben. Wer nicht hören will muss dann eben damit leben, wenn er in der Öffentlichkeit exponiert dasteht.

      "Aber was will man machen ... , wenn das unseriöse oder vielleicht besser gesagt höchst zweifelhafte Geschäftsmodell kein anderes Vorgehen in Sachen Werbung zuläßt um wirkungsfeies Zubehör oder HighEnd-Merchandise zu verticken.

      Zitat von Dr. Holger Kaletha Beitrag anzeigen
      Der >Klang< von Zubehör ist jedoch anders als die Wattleistung keine Tatsache, die sich allgemeinverbindlich überprüfen läßt, wo man eindeutige normative Kriterien angeben könnte was ist rechtens und was ist übertrieben. Für den einen gibt es da eine enorme Klangverbesserung, für den anderen ist sie marginal, für wieder andere nicht existent. Wer von denen darf mit welchem Recht beanspruchen, die Norm zu setzen, was als richtig für alle gelten darf? So etwas empfände ich als anmaßend und selbstherrlich. Wenn hier also keine Tatsachen, sondern nur Meinungen existieren, dann ist es letztlich absurd, von einem Händler den Nachweis für eine vermeintliche Tatsache zu erbringen, die es nicht gibt!
      Nenn mich selbstherrlich und anmaßend, aber wer was zum Zwecke des Gelderwerbs vertickt und ohne Wirkungsnachweis dasteht und seine Werbeversprechen nicht einhalten kann ist und bleibt unseriös.

      Zitat von Dr. Holger Kaletha Beitrag anzeigen
      Es gibt nun mal keinen >Meinungs-TÜF< und kann auch keinen solchen geben! :P
      Um irgendwelche Meinungen geht es in diesem Fall nicht, die sind belanglos für den Umstand, daß etwas beworben wurde, was in der Realität nicht verallgemeinerbar vorhanden ist.

      Gruß
      Zuletzt geändert von Gast; 12.04.2008, 00:43.

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        #63
        Zitat von Dr. Holger Kaletha Beitrag anzeigen
        Die Erklärung von Herrn Bedini kann völlig schwachsinnig sein, wenn das Ding eine Wirkung, sprich Klangverbesserung zur Folge hat (die Käufer das meinen, das reicht!), dann steht einer Bewerbung juristisch nichts im Wege.
        Im HiFi findet sich für wirklich jeden Quatsch mindestens ein Interessent, der alles probiert. Warum auch immer.

        Gerade deshalb kann man ja auch die "Listening-Experiences" in Foren und in den Zeitschriften so genüßlich in die Tonne kloppen. Als "Beleg" für irgendwas allerdings sie vergessen, genauso wie die Bauernfängereien eines Herrn Bedini denen jegliche technische Grundlage fehlt und die nur weitere "Allesprobierer" ansprechen sollen.

        Ich bin zwar kein Anwalt, zum Glück!, aber scheintklar:
        "Von nix, kommt nix, berechtigte grosse Keule für die Nepper."

        Was gibts da noch lange zu diskutieren?

        Gruß

        Zitat von Markus Berzborn Beitrag anzeigen
        Realitätsverweigerung ist es eher, zu glauben, man könne ein Musiksignal in allen Aspekten vollumfänglich messen.
        Realitätsverweigerung ist es wohl eher, wenn man glaubt sowas würde für die Entwicklung des jetzigen Stands von Unterhaltungslelektronik (dazu zähle ich auch HighEnd) gebraucht um unseriöse Werbung zu rechtfertigen, wenn sie denn mal zurecht gerügt wird.

        Gruß

        Zitat von Dr. Holger Kaletha Beitrag anzeigen
        Was für den Käufer (!) zählt, der beworben wird, ist allein der subjektive Höreindruck!
        "Ein Rahmen und Goldstickerei auf Samt" für diesen Spruch, übrig bleibt aber trotzdem wirkungsloses Zubehör welches mit Eigenschaften beworben wird, die eben nicht zustandekommen.

        Den Rest um diesen Zusammenhang hat Visir bereits hier zusammengefasst. Was will man an "Wirkungslosigkeit" diskutieren? Wenn jemand trotzdem was hört, dann kann man wohl kaum die Technik als "Verursacher" verantwortlich machen. Da aber der meiste Nonsens in der Werbung rund um Zubehör mit hanebüchen technisch anmutender Prosa und mit Rückgriff auf Esotechnik betrieben wird, gehört das eben gerügt und fertig. :D

        Gruß

        Zitat von Dr. Holger Kaletha Beitrag anzeigen
        quasi göttlich umfassende Erkenntnis unseres Wahrnehmungsapparates.
        Es gibt da eine nette aber erwähnenswerte Gemeinsamkeit:

        "quasi göttlich umfassende Erkenntnis unseres Wahrnehmungsapparates" steht keiner nachfolgenden Gruppen zur Verfügung:
        • den Musikern
        • den Tontechnikern
        • den Entwicklern von HiFi-Unterhaltungslektronik und HighEnd
        • den Vertrieben
        • den zurecht gerügten unseriösen Werbetreibenden
        • den Zeitschriften die sich über Jahre nicht nur dazwischen geschoben haben, sondern auch über einiges an "Steuerungspotential" erarbeitet haben
        • den passiv rezipierenden Zuhören am Ende ihrer unzulänglichen aber vielzitierten "Kette"


        Alle backen Brötchen, mal kleine mal große, die Maulhelden eben im verpönten MountEverest-Format mit viel Luft drin. Meiner Meinung nach sollte es ihnen ein Ansporn sein, es doch auch mal sportlich nehmen, wenn ihnen jemand über Maul fährt. Die Fairness dem "für dumm verkauften Verbraucher" blieb doch schon längst auf der Strecke.
        Zuletzt geändert von Gast; 12.04.2008, 00:41.

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          #64
          Zitat von Lego Beitrag anzeigen
          Wenn ein Gremium innerhalb der Werbebranche im Rahmen einer "Selbstkontrolle" und hinzugezogene Sachverständige entscheiden, dann ist es eben gelaufen. Spätestens dann ist klar ersichtlich, daß man die Masshaltigkeit verlasen hat und über jegliche Stränge geschlagen hat.
          Faktisch kann so etwas passieren! Aber wenn der Betroffene vor einem ordentlichen Gericht klagt, hätte diese Maßregelung juristisch wohl keine Chance! Wer maßt sich da welchen Sachverstand an?

          Gruß Holger

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            #65
            Die Wahrscheinlichkeit, dass der meiner Meinung nach zurecht Gerügte klagt ist relativ gering.

            Das Gremium wird sich wohl schon entsprechend vorab abgesichert haben und der Nepper würde nur Gefahr laufen sich nur noch weiter zu exponieren, wenn er sich nach einer Rüge obendrauf auch noch über alle Werbetreibenden stellt und sich mit der Branche anlegt, die es eben etwas masshaltiger gehalten haben. Üblicherweise rügen Gremien nur, wenn sie sich ihres Rückhaltes bewusst sind, oder versichern sich spätestens dann eben hinsichtlich des Rückhaltes wenn sie sich unsicher sind, bevor in sie in die Öffentlichkeit treten.

            Die "echten" Klopper alle Kritisierenden ignorierend bringen korrupte Unternehmen wie Microsoft, Sony oder Siemens, nicht aber kleine Nepper-Klitschen aus der HighEnd-Szene, die eher froh sind, wenn die Aufmerksamkeit sich mit den nächsten szenerelevanten "News" von Ihnen komplett abwendet.

            Auch wäre wohl vor Gericht nicht der "Sachverstand" strittig, der dem unseriösen Anbieter ja nicht abgesprochen wurde, sondern nur die Art der Werbung, die eben im Rahmen eines Auftrages gerügt wurde. Ein Auftrag den viele Werbetreibende an dieses Gremium abgetreten haben.

            Es ist eher unüblich, daß man Verantwortliche in interessenvertretenden Gremien ohne Anlass "im Regen stehen läßt".

            Gruß
            Zuletzt geändert von Gast; 12.04.2008, 01:14.

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              #66
              Ein ordentliches Gericht wird nicht akzeptieren, wenn die Gutachter nur ihre persönliche Meinung zur Grundlage ihrer Entscheidung machen! Die Erklärung kann ja falsch sein, trotzdem ein Effekt eintreten, der sich vielleicht anders erklärt! (Die vermeintliche >Entmagnetisierung< ist in Wahrheit irgend etwas anderes!) Wieso darf dann mit der Aussicht auf Klangverbesserung nicht geworben werden? Unwissen als solches ist noch kein Betrug und auch Irreführung liegt nicht vor, wenn der Effekt eintritt. Das nicht ausnahmslos alle das nachvollziehen können und müssen - geschenkt! Das ist wie gesagt bei der Matratze auch so: Das Werbeversprechen, wohl gebettet zu sein, werden nicht alle Menschen nachvollziehen können!

              Beste Grüße
              Holger

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                #67
                Moin

                Gerichte haben sicher schon schwierigere Fälle von "unlauterem Verhalten" nach dem Wettbewerbsrecht entschieden. Bis hin zu Patentstreitigkeiten.

                Vorrangig gibt es diese Art von Gesetzen zum Schutz der Mitbewerber und auch der Verbraucher, erstere haben sich über ihr Gremium bereits artikuliert.

                Das wird lustig und interessant, wenn der Gerügte wirklich wegen des verdienten Rüffels vor Gericht geht.

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                  #68
                  Zitat von Dr. Holger Kaletha Beitrag anzeigen
                  Ein ordentliches Gericht wird nicht akzeptieren, wenn die Gutachter nur ihre persönliche Meinung zur Grundlage ihrer Entscheidung machen! Die Erklärung kann ja falsch sein, trotzdem ein Effekt eintreten, der sich vielleicht anders erklärt! (Die vermeintliche >Entmagnetisierung< ist in Wahrheit irgend etwas anderes!) Wieso darf dann mit der Aussicht auf Klangverbesserung nicht geworben werden? Unwissen als solches ist noch kein Betrug und auch Irreführung liegt nicht vor, wenn der Effekt eintritt. Das nicht ausnahmslos alle das nachvollziehen können und müssen - geschenkt! Das ist wie gesagt bei der Matratze auch so: Das Werbeversprechen, wohl gebettet zu sein, werden nicht alle Menschen nachvollziehen können!
                  Respektlosen Satz gelöscht - Admin
                  Wolfgang, ich finde das muss nicht sein.

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                    #69
                    dieser als auch der http://www.hififorum.at/forum/showthread.php?t=2932 Thread zeigt wieder einmal, dass statt Argumenten geschwurbelt wird bis die Balken krachen.

                    Heute Voodoo

                    Morgen Kaffeefahrten für Wundertöpfe und Matratzen.....

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                      #70
                      Zitat von visir Beitrag anzeigen
                      Satz gelöscht, da kein Bezug mehr - Admin
                      Man sollte schon die Bereitschaft haben, eine Argumentation nachzuvollziehen! Verbraucherschutz heißt, jemandem vor möglichem Schaden zu bewahren. Das ist z.B. der Fall, wenn jemand eine zuvor als Schnäppchen beworbene Schlagbohrmaschine für 20 Euro kauft, die beim ersten Versuch an der Wand das Zeitliche segnet. Wer dagegen irgendein Hifi-Zubehör kauft aufgrund einer Werbung und mit dem Prdukt glücklich wird, der hat überhaupt keinen Schaden. Es gibt wohl keine Käufer eines solchen Entmagnetisierers, die sich nach dem Erwerb eines solchen Dinges beschwert hätten! Die anderen, die damit nichts anfangen können, kaufen es nämlich erst gar nicht! Die Aufregung über solche Produkte ist also rein ideologisch! Für Verbraucherschutz und entsprechende Reglementierungen gibt es in diesem Falle überhaupt keinen Bedarf - das ist meine grundsätzliche Meinung!

                      Gruß Holger

                      Kommentar


                        #71
                        Zitat von Dr. Holger Kaletha Beitrag anzeigen
                        Wer dagegen irgendein Hifi-Zubehör kauft aufgrund einer Werbung und mit dem Prdukt glücklich wird, der hat überhaupt keinen Schaden. Es gibt wohl keine Käufer eines solchen Entmagnetisierers, die sich nach dem Erwerb eines solchen Dinges beschwert hätten! Die anderen, die damit nichts anfangen können, kaufen es nämlich erst gar nicht! Die Aufregung über solche Produkte ist also rein ideologisch! Für Verbraucherschutz und entsprechende Reglementierungen gibt es in diesem Falle überhaupt keinen Bedarf - das ist meine grundsätzliche Meinung!

                        Gruß Holger
                        Jein....

                        solange das Produkt mit einer zugesicherten Eigenschaft und Funktion beworben wird, hat der Produzent diese Eigenschaft und Funktion auch nachzuweisen.

                        Vor Gericht wäre er in der Bringepflicht des Nachweises.

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