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AKM-freie Musik in Fitnesscenter/Gastro abspielen
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Gast
AW: AKM-freie Musik in Fitnesscenter/Gastro abspielen
Hab da a weng Erfahrung, mei Freund Nigel sagt pipe down...
https://en.m.wikipedia.org/wiki/Pipedown_(campaign)
"The Pipedown Campaign for Freedom from Piped Music is a UK-based environmental campaign founded in 1992 by the author and environmentalist Nigel Rodgers"
Er ist scho a wenig an Excentriker aber des pipe down hat scho was...naechst Woche fahrehmer mal wieder hin zu ihm .....Salisbury...na ja, knapp daneben...Novichok ist mer jetzt mal Wurscht...
Zuletzt geändert von Gast; 27.10.2018, 22:32.
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AW: AKM-freie Musik in Fitnesscenter/Gastro abspielen
ZITAT:
Muss ich an die AKM auch zahlen, wenn ich nur "freie" Werke aufführe?
Die Frage stellt sich in der Praxis meist gar nicht. Bei Unterhaltungs- und Tanzveranstaltungen wird praktisch nur geschützte Musik aufgeführt; auch Chöre und Blasmusikkapellen verwenden hauptsächlich geschützte Musik.
Ist unter den aufgeführten Werken auch nur eines geschützt, ist eine Aufführungslizenz von der AKM zu erwerben.
Sollten wirklich alle aufgeführten Werke nicht mehr geschützt sein, ist natürlich nichts zu zahlen. Um dies überprüfen zu können, übermitteln Sie bitte der jeweils zuständigen AKM-Geschäftsstelle rechtzeitig, am besten zugleich mit der Veranstaltungsanmeldung, das Musikprogramm (Werktitel samt Komponisten und ggf. Arrangeure, wenn möglich auch Musikverlage).
Quelle:
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AW: AKM-freie Musik in Fitnesscenter/Gastro abspielen
Um dies überprüfen zu können, übermitteln Sie bitte der jeweils zuständigen AKM-Geschäftsstelle rechtzeitig, am besten zugleich mit der Veranstaltungsanmeldung, das Musikprogramm (Werktitel samt Komponisten und ggf. Arrangeure, wenn möglich auch Musikverlage).
Gruß
RD
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AW: AKM-freie Musik in Fitnesscenter/Gastro abspielen
Es ist erst einmal die Frage ob es eine öffentliche (kommerzielle) oder nichtöffentliche (private) Veranstaltung ist. Im zweiten Fall greifen keine speziellen Veranstaltungsgesetze und man muss auch nichts irgendwo anmelden.
Und dann gilt bei öffentlichen Veranstaltungen, wird urheberfreie Musik gespielt, muss man nichts melden. Eigentlich ganz einfach. Zumindest ist das in D so geregelt...
Gruß
RD
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AW: AKM-freie Musik in Fitnesscenter/Gastro abspielen
Die Grenzen sind fließend ...
Nutzt man öffentlich Musik, zum Beispiel bei einer Veranstaltung, darf die GEMA Geld verlangen. Wer keine bösen Überraschungen riskieren will, sollte sich damit beschäftigen, ob er unter Vergütungspflichten fällt. Immer wieder sorgen Forderungen der GEMA für Aufmerksamkeit. Da soll ein Seniorentreff im norddeutschen Fahrdorf für das wöchentliche Volkslieder-Singen bezahlen oder Kindergärten, die Laternenumzüge veranstalten. Auch […]
… und nicht immer klar verständlich. Ich hatte viele Jahre mit der AKM zu tun. Man erspart sich viele Scherereien wenn man kooperiert - im Zweifelsfall und bei Uneinbringlichkeit der AKM-Forderungen wird nämlich sofort geklagt - dann kann aus einer Mücke ein Elefant werden. ….
LG, dBdon't
panic
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